Kanton St. Gallen reagiert auf Ausraster
Amtsarzt und Corona-Leugner Rainer Schregel abberufen

Er beleidigt Journalistinnen, schimpft gegen die Corona-Massnahmen des Staates – und ist Amtsarzt im Kanton St. Gallen. Rainer Schregel aus Wattwil steht wegen eines Interviews schwer in der Kritik. Nun hat der Kanton reagiert.
Publiziert: 14.08.2020 um 15:50 Uhr
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Aktualisiert: 08.09.2020 um 17:22 Uhr
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Der Wattwiler Amtsarzt Rainer Schregel im umstrittenen Interview.
Foto: zVg

Der Wattwiler Amtsarzt Rainer Schregel sorgt wegen eines Interviews mit einem selbsternannten «Anti-Mainstream»-Medium aus dem Thurgau für Aufregung. Darin kritisiert der Amtsarzt die Corona-Massnahmen mit drastischen Worten.

Einerseits bezeichnet er die Corona-Tests als fehlerhaft. Die Isolation nach einem positiven Test sei darum nichts mehr als «Freiheitsberaubung». Und: «Jeder Arzt, der weiss, dass dieser Test fehlerhaft ist, macht sich für mich im Endeffekt strafbar. Das ist ein Verstoss gegen die Berufsehre.»

Umstrittener Nazi-Vergleich

Auf Facebook teilte er zudem einen Beitrag des umstrittenen deutschen Arztes Wolfang Wodarg, der eine Maskenpflicht für Kinder als «physische und psychische Kindesmisshandlung» bezeichnet. «So ist es», kommentierte das Schregel und fügte an, dass in der Schweiz noch Willkür dazukomme.

Eine «Tagblatt»-Journalistin hat die umstrittenen Aussagen am 12. August aufgegriffen – worauf Schregel die Journalistin auf seinem Facebook-Profil scharf angegriffen hat. «Joseph Goebbels hätte Sie als ‹mein kleines Mädchen› bezeichnet», schreibt er in einem unterdessen gelöschten Post.

Genug für das St. Galler Gesundheitsdepartement, wie es heute schreibt. Dieses Verhalten sei «mit dem Amt eines Amtsarztes nicht vereinbar». Von den Amtsärztinnen und Amtsärzten werde wegen ihrer Doppelrolle als Amts- und Privatperson eine besondere Sensibilität bei Äusserungen in der Öffentlichkeit erwartet.

Verfahren eröffnet

Das Gesundheitsdepartement des Kantons St. Gallen hat darum ein Verfahren gegen Amtsarzt Rainer Schregel eröffnet und ihn vorsorglich aus dem Amt als Amtsarzt abberufen. «Dies bedeutet, dass er während des laufenden Verfahrens nicht mehr amtsärztlich tätig sein darf.»

Weitere Auskünfte würden mit Blick auf den Persönlichkeitsschutz nicht erteilt, heisst es im Communiqué des Kantons. Über den Fall werde erst nach Abschluss des Verfahrens wieder informiert. (fr/SDA)

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