Rentner-Ehepaar muss wegen angeblicher Fahruntauglichkeit zum Gesundheitstest
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Obwohl sie sich topfit fühlen:Rentner-Ehepaar angeblich fahruntauglich

Jetzt müssen Jörg Leu (82) und seine Frau (78) zum zweiten Mal zum Fahrcheck
Denunziant schwärzt Senioren am Steuer an

Gleich im Doppelpack muss Ehepaar Leu zu einem teuren Gesundheitscheck antreten. Grund: Eine anonyme Drittperson hat beim Strassenverkehrsamt über sie gelästert. Jetzt wehrt sich der Gatte.
Publiziert: 06.03.2019 um 23:19 Uhr
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Aktualisiert: 07.03.2019 um 14:34 Uhr
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Mit diesem Schreiben wird Jörg Leu (82) vom St. Galler Strassenverkehrsamt zu einem teuren Gesundheitscheck aufgefordert. Seine Frau (78) erhielt ein praktisch identisches Schreiben.
Foto: zvg
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Marco LatzerReporter Ostschweiz

Gekonnt parkiert Jörg Leu (82) den knallroten Fiat seiner Frau im Rückwärtsgang ein. Der Rentner aus Jona SG fühlt sich trotz fortgeschrittenen Alters pudelwohl im Strassenverkehr. Noch bis vor drei Jahren nahm er regelmässig an Rennen teil.

Doch jetzt schiebt Leu den grossen Autofrust: «Jemand hat mich und meine Frau anonym beim Strassenverkehrsamt St. Gallen angeschwärzt und behauptet, uns dürfe man nicht mehr ans Steuer lassen. Das ist doch eine Schweinerei!»

Abklärung kostet viel Geld

BLICK liegen die beiden inhaltlich identischen Briefe, die Jörg Leu und seine Frau (78) erhalten haben, vor: «Mit Schreiben vom 21.02.2019 meldet eine Privatperson dem Strassenverkehrsamt St. Gallen seine Zweifel an Ihrer Fahreignung», heisst es darin.

Als Konsequenz kündigt die Behörde an, die beiden Eheleute von einem unabhängigen Vertrauensarzt abklären zu lassen. Die Kosten dafür liegen zwischen happigen 500 und 600 Franken pro Person.

Absurd: Jörg Leu liess seine Fahrfähigkeit zuletzt vor knapp einem Jahr ärztlich überprüfen, bei seiner Gattin liegt die Untersuchung nicht einmal drei Monate zurück. Beide bestanden mit Bravour.

Gesetzlicher Maulkorb für Strassenverkehrsamt

«Wir wollten natürlich wissen, wer uns da so feige mitspielt», so Leu. Doch meldende Personen sind gesetzlich geschützt. «Ihre Identität darf auch im Rahmen von Administrativverfahren nicht preisgegeben werden», heisst es in Artikel 30a der Verkehrszulassungsverordnung.

«So funktioniert doch kein Rechtsstaat. Wie will man sich denn da wehren?», ärgert sich der Pensionär. Er wisse ja schliesslich nicht, wer sie denunziert habe. Wie Hanspeter Sigg, Leiter des St. Galler Strassenverkehrsamts, aber verrät, soll es sich beim Melder um einen Nachbarn handeln.

Den aufwendigen Untersuch rechtfertigt er damit, dass Herr Leu «vor einiger Zeit mit einer Kollision verkehrsauffällig wurde». Und Frau Leu leide laut Sigg an einer verkehrsrelevanten Erkrankung, «die allerdings aktuell die Fahreignung nicht negativ beeinflusst».

Aufs Auto angewiesen

Der Gatte klärt auf: «Meine Frau ist wegen einer Herzerkrankung unter permanenter ärztlicher Kontrolle. Und ja, ich habe vor rund vier Jahren nach mehreren unfallfreien Jahrzehnten mal einen Blechschaden verursacht.»

Immerhin: Das Strassenverkehrsamt will bei Bestehen des Gesundheitschecks prüfen, ob es die Kosten übernimmt.

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