Im Herbst 2017 bricht ein Sturm der Entrüstung über das Restaurant Traube in Bazenheid SG herein. Wirtin Grethli K.* (59) soll einem Zivildienstleistenden, der mit einer Gruppe Asylsuchender im Lokal einkehren wollte, die Bedienung verweigert haben (BLICK berichtete).
Ihre schockierende Begründung: «Wir bedienen hier keine ‹Neger›!» Nach Bekanntwerden der Äusserung nimmt die Polizei Ermittlungen gegen K. auf. Da es sich bei einer möglichen Rassendiskriminierung um ein Offizialdelikt handelt, müssen die Behörden zwingend ermitteln.
Und tatsächlich: Im September 2018 wurde Grethli K. wegen Rassendiskriminierung per Strafbefehl verurteilt. Dieser ist inzwischen in Rechtskraft erwachsen, liegt BLICK aber (noch) nicht vor. Für die Wirtin dürfte es eine Busse oder auch eine Geldstrafe abgesetzt haben. Letztere womöglich bedingt.
Grethli K. befindet sich noch immer in Behandlung
Es war nicht der einzige Vorfall in der Traube: Während die St. Galler Sektion der rechtsnationalen Partei Pnos ein Treffen in der Traube abhält, stürmen Vermummte mit Pfefferspray das Restaurant. Drei Gäste und Wirtin K. werden so schwer verletzt, dass sie ins Spital müssen. Die Unbekannten hätten sich auf K. gestürzt, sagen Zeugen später aus.
Seither sind anderthalb Jahre vergangen. Vergessen sind die Vorfälle aber noch längst nicht. «Meine Frau leidet bis heute psychisch unter dem, was damals passiert ist», erklärt ihr Gatte Heiner K.* (62) gegenüber BLICK. Zurzeit sei sie deswegen gar in Behandlung.
«Dabei sind wir doch gar keine Rassisten, sondern weder links noch rechts. Sie dürfen gerne schreiben: Auch ‹Neger› sind bei uns in der Traube willkommen. Das ist nämlich die Wahrheit», sagt Heiner K. Man behandle hier alle gleich.
Über den Vorfall, der die Gemüter hochgehen liess, will der Gastgeber hingegen nicht sprechen. Das sei lange her und zudem Privatsache. Er verrät lediglich: «Bis Grethli die Nerven verliert, braucht es viel.» Seine Frau sei vor ihrer Entgleisung provoziert worden, ist Heiner K. überzeugt.
Strafbefehl soll nicht an die Öffentlichkeit
Was im Strafbefehl steht, will das Ehepaar nicht sagen. Ein entsprechendes Gesuch um Akteneinsicht ist derzeit pendent, da ein von Grethli K. eingeschalteter Anwalt dessen Ablehnung fordert. Er begründet sein Begehren mit der Veröffentlichung der Vorfälle anno 2017: «Die Berichterstattung hatte erhebliche Auswirkungen auf den Geschäftsgang des Restaurants», heisst es in dem Schreiben.
K. habe sich in der Folge auch «vermehrt mit Beschimpfungen als Rassistin und dergleichen konfrontiert» gesehen. Und fürchte sich nun, da der Vorfall erneut seine Runden ziehen könnte, vor neuen «Repressalien» wie beim Pnos-Treffen.
Den genauen Ablauf der Rassendiskriminierung soll die Öffentlichkeit nie erfahren, findet auch Heiner K. In der Traube hätten sie nun mal das Hausrecht, findet er. «Wir haben auch schon andere Gäste vor die Türe gestellt. Aber die sind im Nachhinein nicht mit der Rassismuskeule gekommen!»
* Name geändert