Gericht hat entschieden
Reitstall-Betrüger Hanspeter B. muss 3,5 Jahre in den Knast

Hanspeter B.* (53) steht bei seinen Gläubigern mit 1,56 Millionen Franken in der Kreide. Jetzt wurde er vom Kantonalen Wirtschaftsgericht in Bern zu 3,5 Jahren Gefängnis verurteilt.
Publiziert: 20.10.2017 um 16:35 Uhr
|
Aktualisiert: 12.09.2018 um 14:07 Uhr
1/2
Reitstallbetrüger Hanspeter B. (53) – im Hintergrund mit schwarzem Balken – trifft beim Gericht in Bern ein. Am Freitag wurde er zu dreieinhalb Jahren Gefängnis verurteilt.
Foto: Peter Gerber
Gabriela Battaglia

Hanspeter B.* (53) stand seit Anfang Woche wegen Betrugs vor dem Kantonalen Wirtschaftsgericht in Bern. Mit gefälschten Dokumenten ergaunerte er sich von 28 Privatpersonen 1,56 Millionen Franken. Statt das Geld zurückzuzahlen, stopfte er immer neue Löcher in seiner Kasse.

Heute Freitag sprach das Gericht den Angeklagten in den meisten Anklagepunkten schuldig. Der Reitstall-Betrüger wurde zu 3½ Jahren Gefängnis verurteilt. Die Staatsanwaltschaft hatte einst 47 Monate Haft gefordert. Das Urteil liegt somit fünf Monate unter dem geforderten  Strafmass.

«Wenn er den Mund aufmacht, lügt er»

B. hatte im Laufe des Prozesses die geschuldeten Summen vor Gericht anerkannt. «Ja», antwortete er 28-mal auf die entsprechende Frage der Richterin. Nur einmal tönte es anders: «Ich verweigere die Aussage», sagte B. «Das geht nicht. Anerkennen Sie die Forderung, ja oder nein?», so die Richterin. «Nein», sagte B. schliesslich.

Und das ausgerechnet bei den 5000 Franken, die B. seiner Tante Agnes B.* (71) abluchste. «Er tut das, weil ich die Leute vor ihm gewarnt habe», sagte Agnes B. in einer Prozesspause zu BLICK. «Ich informierte sein Umfeld im Thurgau, damit er nicht noch mehr Leute abzocken kann. Ich erachtete das als meine Pflicht.»

BLICK hatte den Fall damals publik gemacht. B. hatte Anfang 2015 einen Reitstall in Mattwil TG gepachtet und lange keine Miete bezahlt. Bis ihn die Polizei im Juni rausschmeissen musste. Agnes B. zeigte sich unbeeindruckt von ihrem Neffen. «Wenn er den Mund aufmacht, lügt er. Es lässt mich kalt, dass er meine Forderung nicht anerkennt.»

Abgekürztes Verfahren abgelehnt

Das Gericht in Bern wollte ursprünglich ein abgekürztes Verfahren. «Er hätte 30 Monate kassiert, davon hätte er sechs Monate absitzen müssen», sagte Agnes B. «Das war allen Gläubigern viel zu wenig. Ich erwarte jetzt eine deutlich höhere Haftstrafe. Ich hoffe, er muss möglichst lange ins Gefängnis.»

Bei der Befragung durch die Richterin wich B. auch am Dienstag häufig aus. «Was sagen Sie dazu, dass Sie Ihren Gläubigern 1,56 Millionen Franken schulden?», fragte die Richterin. B. antwortete: «Ich kann nicht sehr viel dazu sagen. Klar ist das nicht gut.»

Er habe das Geld zum Teil in den Reitstall gesteckt und auch Schulden bezahlt. Die Richterin wollte wissen: «Wie konnten Sie eigentlich den Überblick behalten, von wem Sie wie viel bekommen hatten. Haben Sie Buch geführt?» B. antwortete darauf: «Eigentlich schon.» 

Urkundenfälschung zugegeben

Um seine Opfer zu prellen, legte B. ihnen unter anderem einen gefälschten Brief der Gemeinde Luthern LU vor. Darin stand, dass er demnächst eine Erbschaft von 1,5 Millionen Franken ausbezahlt bekomme.

Vor Gericht gab B. die Fälschung zu. In einer Papeterie in Weinfelden liess er den von ihm verfassten Text auf das Papier schreiben. «Was haben Sie sich dabei gedacht?», fragte die Richterin. B. sagte wieder: «Dazu kann ich nicht viel sagen.»

* Namen der Redaktion bekannt

Fehler gefunden? Jetzt melden
Was sagst du dazu?