Familienvater wegen Exhibitionismus verurteilt
Gregor F. (60) masturbierte im Auto vor jungen Frauen

Mit seinem Auto lauerte Gregor F.* zwei Fussgängerinnen auf, um sich vor deren Augen selbst zu befriedigen. Jetzt wurde der verheiratete Familienvater für seine perversen Aktionen verurteilt.
Publiziert: 22.06.2020 um 23:31 Uhr
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Aktualisiert: 23.10.2020 um 17:36 Uhr
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Der Ostschweizer Gregor F.* (60) wurde wegen Exhibitionismus verurteilt.
Foto: Zvg
Marco Latzer

Er sieht aus wie der freundliche Herr von nebenan: Gregor F.* (60) ist Verkäufer, Wanderfreund und Familienvater. Doch gegenüber jungen Frauen zeigt der Ostschweizer ein ganz anderes, völlig verstörendes Gesicht.

Im vergangenen Oktober hielt F. mit seinem Auto in St. Gallen auf der Busspur an, um eine Passantin (29) nach dem Weg zum Hallenbad zu fragen. Als sie weitere Auskünfte ablehnt, sagt er zu ihr: «Hey Baby, du siehst voll heiss aus!»

Gregor F. lässt im Auto die Hosen runter

Minuten später fängt er sein Opfer wieder ab, diesmal vor einer Tiefgarage. «Komm, Baby, du bist so geil, steig ein!», ruft Gregor F. ihr zu. Dann zieht er seine Hose herunter und beginnt vor der entsetzten Frau zu masturbieren.

Kein Einzelfall. Schon vier Monate zuvor, im Juni 2019, kam es in Uzwil SG zu einem praktisch identischen Vorfall. Hier fängt Gregor F. vor dem Brockenhaus Fatima R.* (31) ab und behauptet wiederum, das lokale Hallenbad zu suchen.

Dann stellt er der Frau mit Kopftuch nach, um sie schliesslich 800 Meter weiter in einer Quartierstrasse abzufangen. Auch sie muss mitansehen, wie sich der Perversling vor ihr selbst befriedigt. «Es war der Horror», sagt die Betroffene gegenüber BLICK.

Opfer hat Angst, auf die Strasse zu gehen

Sie leidet bis heute. «Ich habe seither grosse Mühe, alleine nach draussen zu gehen. Und ich bekomme panische Angst, wenn mich jemand auf der Strasse anspricht!», schildert Fatima R. Ihr Urteil: Der Mann sei krank im Kopf und müsse gestoppt werden.

Immerhin: Weil beide Opfer den Fall bei der Polizei anzeigten, wurde Gregor F. kürzlich von der Staatsanwaltschaft St. Gallen per Strafbefehl wegen Exhibitionismus zu einer bedingten Geldstrafe sowie einer Busse von 1200 Franken verurteilt. Zudem muss er weitere 1000 Franken an Gebühren berappen.

Verurteilter hielt Strafverfahren vor Familie geheim

Der Verurteilte selbst wird kreidebleich, als BLICK ihn auf sein perverses Treiben anspricht. «Nicht auszudenken, wenn meine Familie davon erfährt», bemitleidet sich F. selbst. Verraten, weshalb er Frauen nachsteigt, will er nicht. «Das ist eine Sache zwischen mir und der Staatsanwaltschaft. Ich habe meine gerechte Strafe erhalten.»

Bei seinen beiden Opfern hat sich der Familienvater anscheinend bis heute nicht für seine Ekel-Aktionen entschuldigt.

* Name geändert

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