Ex-Velo-Star Jan Ullrich wegen Suff-Fahrt verurteilt
«Wichtig ist, dass ich nicht ins Gefängnis muss!»

Dem Ex-Velo-Star Jan Ullrich musste heute wegen einer Suff-Fahrt vor Gericht antraben. Vor zwei Jahren lehnten die Richter ein abgekürztes Verfahren ab. Nun wurde er zu 21 Monate auf Bewährung und 10'000 Franken Busse verurteilt.
Publiziert: 14.09.2017 um 07:34 Uhr
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Aktualisiert: 04.10.2018 um 17:17 Uhr
«Wichtig ist, dass ich nicht ins Gefängnis muss!»
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Ex-Velo-Star Jan Ullrich wegen Suff-Fahrt verurteilt:«Wichtig ist, dass ich nicht ins Gefängnis muss!»
Marco Latzer

Die Einheimischen nennen die Stelle schon liebevoll «Jan-Ullrich-Kreisel». Als der Ex-Tour-de-France-Sieger im Mai 2014 bei Mattwil TG einen Suff-Crash baut, steht am Unfallort noch eine normale Strassenkreuzung. Jan Ullrich (43) rammt mit 1,85 Promille Alkohol und Valium im Blut zwei andere Autos, es gibt gar Verletzte. Er war unbestritten viel zu schnell unterwegs!

Ullrich erscheint lädiert zum Prozess

Über drei Jahre sind seit der verhängnisvollen Fahrt vergangen. Heute kommt der Fall vor das Bezirksgericht von Weinfelden TG. Ullrich, mittlerweile nach Mallorca ausgewandert, wird sich dem Verfahren persönlich stellen. «Es gab zuletzt Gerüchte, dass er dem Verfahren fernbleiben würde. Ich muss klar betonen: Herr Ullrich wird teilnehmen, daran besteht kein Zweifel», sagt sein Anwalt Markus Neff zu BLICK. Der einstige Rad-Champion ist gestern Abend in der Schweiz gelandet. Wegen einer Knieverletzung könnte er an Krücken erscheinen.

Ohnehin ist der Gang vor den Richter für ihn eine schmerzhafte Angelegenheit. Bei einem ersten Anlauf im Sommer 2015 hatte er sich mit der Staatsanwaltschaft auf ein abgekürztes Verfahren geeinigt. Doch die Richter legten ihr Veto ein – liessen Ullrich kurzerhand abblitzen. Deshalb kommt der Fall jetzt erneut vor Gericht.

Geschwindigkeitsgutachten sorgten für Ärger

Ausschlaggebender Streitpunkt damals: Ullrichs Geschwindigkeit bei der Suff-Fahrt. Wer in der Schweiz ausserorts 60 km/h zu schnell fährt, kommt für mindestens ein Jahr in Haft. Die Staatsanwaltschaft legte ein Gutachten vor, gemäss dem Ullrich in der 80er-Zone mit 139 km/h unterwegs war. Also einen Stundenkilometer zu langsam, um zwingend hinter Gittern zu landen. Medien spekulierten damals im Vorfeld, ob der Velo-Champ einen Promi-Bonus genoss. Doch die Bekanntheit verkam zum Nachteil. Anwalt Neff: «Das hat ihn tief getroffen und sehr irritiert. Herr Ullrich möchte einfach ein Verfahren, wie jeder andere Schweizer es auch haben darf.»

Für den zweiten Anlauf hat er mittlerweile gute Karten: Ein neues Gutachten kommt mittlerweile zum Schluss, dass Ullrich gar «nur» 52 km/h zu schnell war. Das Thema Gefängnis dürfte damit vom Tisch sein. Denn die Staatsanwaltschaft fordert im kommenden Prozess eine Freiheitsstrafe von 17 Monaten auf Bewährung und 10'000 Franken Geldstrafe.

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