Der ehemalige Banker aus Unterterzen SG ist ausgesteuert, hat seine Wohnung verloren und jetzt wurde ihm von der Gemeinde Quarten die Sozialhilfe gestrichen. «Ich weiss nicht, was morgen ist», sagt Peter Diem. «Mein Leben ist ein Albtraum.»
Diem arbeitete 17 Jahre als Banker in Zürich. Als seine Bank mit der CS fusionierte, wurde er entlassen. Der zweifache Vater jobbte mal hier, mal dort. Richtig Fuss fassen konnte er nicht mehr. Im April 2010 verlor Diem den letzten festen Job. «Seitdem lebe ich von 977 Franken Sozialhilfe.» Wohnung und Krankenkasse zahlte die Gemeinde.
Vor zwei Monaten hat Diem seine Wohnung verloren. «Ich konnte die Miete einen Monat nicht überweisen. Ich musste mir einen gebrauchten PC für 350 Franken kaufen, um Bewerbungen zu schreiben. Meiner ist kaputt gegangen.» Das Sozialamt mahnt Diem für die «Zweckentfremdung» ab. «Dazu kam, dass ich einen Termin verpasst habe», so Diem. «Das war meine Schuld. Ich habe es mir falsch im Kalender eingetragen.»
«Ich kann ihn doch nicht verhungern lassen»
Am 25. November streicht ihm das Sozialamt die «fürsorglichen Unterstützungsleistungen per sofort». Jetzt wohnt Diem im Hotel für 580 Franken im Monat. Mit der Zahlung ist er im Rückstand, die Wirtin gab ihm über Weihnachten Aufschub. «Ohne Geld stehe ich bald auf der Strasse», sagt der Ex-Banker. «Ich bin zum Obdachlosen geworden – das kanns doch nicht sein?»
Jeden Mittag bekommt Diem Essen bei Pfarrer Samuel Meier von der Diakonie plus in Au ZH. «Ich kann ihn doch nicht verhungern lassen», sagt der Pfarrer. «Unglaublich, dass ein Schweizer in seinem eigenen Land so alleine gelassen wird. Die Gemeinde hätte ihn unterstützen müssen.»
Bei der Gemeinde Quarten hat man kein Mitleid. «Die Einstellung der Sozialhilfe ist ein langwieriger Prozess, der sich über Monate hinzieht. So auch bei Herrn Diem», sagt Gemeindepräsident Roman Zogg. «Er hielt sich nicht an seine Auflagen und wurde verwarnt. Irgendwann steht man am Ende, wenn jemand nicht mitwirkt.»
Im Stich lassen will man Diem aber nicht. Zogg: «Er kann jederzeit einen Antrag auf Nothilfe stellen. Er muss nur überzeugend darlegen, dass er die früher beanstandeten Mängel eliminiert hat.»