Die Inzest-Mutter muss nicht ins Gefängnis. Das Gericht folgte damit dem Antrag von Staatsanwaltschaft und Verteidigung. Heute Morgen stand Sonja G. (47) vor dem St. Galler Kreisgericht. In der Befragung gab die deutsche Staatsbürgerin zu, mit ihrem Sohn sexuelle Handlungen vollzogen zu haben, als er zwischen 7 und 11 Jahre alt war. Und dass sie Bild- und Textmaterial davon weiterverbreitete.
Sie habe das Material zwei Personen zugänglich gemacht, die Mitglieder einer sektenähnliche Gemeinschaft seien, sagte der Richter. Sonja G. bestätigte: Sie sei seit den 90er-Jahren dabei gewesen. 2012 habe sie sich von dem indischen Guru losgesagt – auf Druck von Familie und Beratern.
«Es war eine lange Zeit», sagte G. «Ich bedaure es sehr. Ich war unter dem falschen Einfluss, damit will ich mich nicht rausreden. Ich war aber unter Druck. Über Jahre hinweg sind die Grenzen Schritt für Schritt verschoben worden. Es tut mir unendlich leid.»
Der Sohn, «ein normaler Jugendlicher», wie Sonja G. behauptet, sei fremdplatziert. In den Sommerferien durfte er jedes Wochenende nach Hause kommen. Sie gehe zur Therapie: «Jetzt geht es darum, zu verstehen, wie ist es dazu gekommen ist.»
Die Staatsanwältin, die sich schon im Vorfeld mit der Verteidigung auf das Strafmass geeinigt hatte, wies noch einmal auf die Leiden des Opfers hin: «Die Angeklagte machte ihren Sohn im doppelten Sinn zu einem Opfer. Er wird die früh erlebte Sexualität verarbeiten müssen. Er muss auch die Bilder von seiner Mutter verarbeiten.» Sie habe ihm ein Frauenbild vorgestellt, was an Frivolität wohl kaum zu übertreffen sei.
Auch wenn der heute 13-Jährige Heimweh habe und zur Mutter zurück möchte, könnten später Probleme auftreten. Sonja G. kann ihn nicht mehr erziehen. Die Angeklagte habe ihre eigenen sexuellen Bedürfnisse an ihrem Sohn ausgelassen, weil sie von ihrem indischen Guru abhängig gewesen sei. Doch ihm hätte sie sich zum Schutze ihres Sohnes entziehen müssen.
* Name der Redaktion bekannt