Eine solche Fahrt wünscht sich kein Pendler: Salome B. ist Anfang Dezember am St. Galler Bahnhof in die S-Bahn S2 in Richtung Sargans SG eingestiegen. Sie nahm in der vordersten Sitzgruppe im Erst-Klass-Abteil Platz.
Um 23.05 Uhr stieg der Schweizer Stefan K.* (30) dazu und nahm auf dem Sitz diagonal gegenüber Platz. So, dass er den Rücken zur Lokführer-Kabine hat. Minuten später steht der Thurbo-Zug immer noch im Bahnhof und wartet auf die Abfahrt.
Stefan K. masturbiert unter der Jacke
Auf einmal sieht Salome B., wie der 30-jährige Schweizer gegenüber mit einer Hand unter der Jacke zu onanieren beginnt. Die Frau zögerte nicht lange, stand auf und wechselte ins Zweit-Klass-Abteil.
Der S-Bahn-Grüsel kam nicht ungeschoren davon: Gegen ihn wurde ein Strafantrag gestellt, im Januar wurde der Ostschweizer nun der sexuellen Belästigung schuldig gesprochen. Er muss eine Busse von 500 Franken bezahlen, zudem kommen Gebühren und Auslagen von weiteren 550 Franken dazu.
Wegen Beweismaterial: Sofort anzeigen
Die SBB wollten auf Anfrage nicht sagen, wie häufig solche Vorfälle passieren. Man wolle «Respekt gegenüber Opfern und laufenden Verfahren» diese nicht kommunizieren.
Die Bundesbahnen raten Opfern von sexuellen Übergriffen oder Belästigungen in jedem Fall, solche Ereignisse umgehend an die jeweilige Kantonspolizei zu melden. «Geschieht dies umgehend, können auch entsprechende Beweismittel (Videoaufzeichnungen Bahnhof/Zug) von uns gesichert und den Strafverfolgungsbehörden auf Anfrage zur Verfügung gestellt werden», sagt ein Sprecher auf Anfrage. (pma)
*Name geändert