Andreas Vetsch (54) bemerkt am Karsamstag, dass auf dem benachbarten Hof in Buchs SG ein Ross regungslos auf dem Boden liegt. Zunächst versucht er, den Besitzer zu alarmieren – ohne Erfolg. Dann kontaktiert Vetsch die Tierärztin Luzia Schweizer aus Gams SG.
Den beiden offenbart sich vor Ort ein schreckliches Bild: ein völlig abgemagerter Schimmel. Jede einzelne Rippe des Tieres ist durch das weisse Fell sichtbar. «Das Pferd konnte nicht aufstehen», sagt Vetsch zu BLICK, der den Vorfall dokumentiert hat.
«Ich musste es einschläfern»
Die Tierärztin kontaktiert das Veterinäramt und die Polizei. Doch für das Ross kommt die Hilfe zu spät. «Ich konnte für das Tier nichts mehr tun und musste es leider einschläfern», sagt Tierärztin Schweizer zu BLICK.
Der Kadaver wird zur näheren Untersuchung ins Tierspital Zürich gebracht, bestätigt der Kantonstierarzt Albert Fritsche auf Anfrage. Das zweite Pferd im Stall beschlagnahmt das Amt ebenfalls.
Rossbesitzer musste Konkurs anmelden
Von Besitzer Roman T.* (39) fehlt während all dieser Vorgänge jede Spur. «Erst als die Polizeibeamten ihn kontaktierten, ist er aufgetaucht», bestätigt Hanspeter Krüsi, Sprecher der Kantonspolizei St. Gallen, den Einsatz auf Anfrage. Gegen den Tierhalter wird ein Pferdehalteverbot verfügt.
Gegen T. liegt nun eine Anzeige wegen Widerhandlung gegen das Tierschutzgesetz bei der Staatsanwaltschaft vor, so Krüsi. Auf Anfrage war der Rossbesitzer für BLICK nicht erreichbar. Auszüge aus dem Handelsregister zeigen aber: T. musste bereits vergangenen Oktober Konkurs anmelden.
Bereits Ende Januar abgemahnt
Nachbar Vetsch hat das Veterinäramt bereits vergangenen Herbst über beunruhigende Zustände informiert. «Die Tiere lagen im Herbst eingesperrt im Schlamm», so Vetsch. Nun haben sich seine Befürchtungen bestätigt.
Ende Januar fand aufgrund einer Meldung wegen der Hundehaltung eine Kontrolle durch den Veterinärdienst statt. Nebst der Hundehaltung wurde auch die Pferdehaltung kontrolliert. Kantonstierarzt Fritsche: «Es konnten bauliche Mängel am Stall und Haltungsmängel bei den Pferden festgestellt werden. Die Korrektur wurde angemahnt, ein sofortiges Einschreiten war zum damaligen Zeitpunkt nicht gerechtfertigt.» Eine Nachkontrolle war vorgesehen.
*Name geändert