Er verdaut noch immer die Absage der Staatsanwaltschaft: Verdingkind Robert Blaser (62), Präsident des Vereins «Fremdplatziert» und Kämpfer für die Rechte ehemaliger Verdingkinder, blitzte bei der Staatsanwaltschaft Frauenfeld mit seiner Klage gegen SVP-Frau Verena Herzog (63) ab (BLICK berichtete).
Hintergrund: Die Nationalrätin hatte in einem Text geschrieben, dass Angebote der Frühförderung sie an das Gedankengut erinnerten, «mit dem Verdingkinder zur besseren Erziehung weggegeben wurden». Herzog sorgte mit diesem Vergleich für viel Schmerz bei Betroffenen.
Verdingkind-Blaser: «Staatsanwaltschaft nimmt mich nicht ernst»
Doch bei genauer Lektüre der sogenannten «Nichtanhandnahmeverfügung» glaubte Blaser seinen Augen kaum: Der Thurgauer Staatsanwalt macht in der dreiseitigen Schrift aus der Beschuldigten Verena Herzog plötzlich Verena Diener! Was hat die Zürcher alt Ständerätin Verena Diener (70) mit der Sache zu tun?
Gar nichts, klärt der Thurgauer Staatsanwalt Stefan Haffter gegenüber BLICK auf. «Es handelt sich um ein offensichtliches Versehen des verfahrensleitenden Staatsanwalts.» Eine neue Version sei nun auf dem Weg zu Herzog und Blaser – letzterer hat wiederum zehn Tage Zeit, Beschwerde einzulegen.
Blaser fühlt sich nicht ernst genommen
Blaser dazu: «Diese Schlamperei der Staatsanwaltschaft zeigt mir leider, dass man meine Klage nicht wirklich ernst genommen hat! Das tut weh und macht mich hässig.»