Die Leidenschaft für das Smartphone-Spiel Candy Crush kommt Paolo R.* (52) teuer zu stehen. 2200 Franken Busse muss der Architekt aus dem St. Galler Rheintal blechen, weil ihn Polizisten am Steuer beim Zocken des beliebten Süssigkeiten-Puzzles erwischen!
Den Gesetzeshütern fällt der Alfa Romeo GT von R. am 22. August im dichten Feierabendverkehr ins Auge, weil dieser Schlangenlinien fährt. Und bei einer Geschwindigkeit von rund 90 km/h beständig zwischen Mittel- und der rechten Leitlinie hin und her schwenkt.
Über 5,3 Kilometer im Blindflug
Die Polizisten beobachten Paolo R. während seines Blindfluges, sehen, wie er mit seiner rechten Hand auf Lenkradhöhe auf dem Handy herumdrückt. Über 5,3 Kilometer fahren die Beamten dem Gamer auf der A1 bzw. A13 nach, ehe sie ihn auf Höhe der Ausfahrt St. Margrethen SG aus dem Verkehr ziehen.
Nun flatterte R. deswegen ein noch nicht rechtskräftiger Strafbefehl des Untersuchungsamtes Altstätten SG ins Haus. Er könnte die Verurteilung wegen grober Verkehrsregelverletzung noch anfechten, hat aber laut dem BLICK vorliegenden Dokument gegenüber der Polizei eingestanden, während der Fahrt gespielt zu haben.
«Ich habe keine Zeit!»
Ihm selbst scheint die Angelegenheit äusserst unangenehm zu sein. Fragen zu seinem Candy-Crush-Vorfall weist Paolo R. schroff ab: «Ich habe keine Zeit für so etwas!» Was im Nachhinein erst recht kurios anmutet: Gegenüber der Justiz hatte der Handy-Gamer zuvor angegeben, zum «Zeitvertrieb» gespielt zu haben.
Laut Aussage im Strafbefehl will R. mit dem Spielen erst begonnen haben, als er schon auf der Autobahn war. Er habe das Handy dann zwischenzeitlich weggelegt, aber weitergespielt nachdem er eine Whatsapp-Nachricht erhalten habe. Sonst mache er das nie, beteuert Paolo R.
App-Spass wird zum teuren Vergnügen
Für den Ostschweizer wird Candy Crush damit zum teuren Vergnügen: Nebst der Busse von 2200 Franken muss der Architekt Gebühren von 350 Franken sowie eine Polizeirechnung von 300 Franken berappen. Dazu gesellt sich eine bedingte Geldstrafe von 50 Tagessätzen à 180 Franken bei einer Probezeit von zwei Jahren.
Es gilt die Unschuldsvermutung.
*Name geändert