Die Kantonspolizei befasst sich zurzeit zusammen mit der Jugendanwaltschaft St. Gallen mit dem Fall des Videos, das in der Schule Grossacker kursiert ist. Letzten Dienstag hatten Schüler das Video über Whatsapp verbreitet.
Das Video mit «kinderpornographischem Inhalt» war über einen Klassenchat auf «WhatsApp» verbreitet worden, dem viele Sechstklässler angehörten, wie die «Ostschweiz am Sonntag» berichtete. Bei den Akteuren soll es sich um Drittklässler handeln. Gemäss Gerüchten habe eine 14-Jährige gefilmt.
Heute schilderte die Jugendanwaltschaft St. Gallen gegenüber «Blick am Abend» den Inhalt des Videos. «Zwei vollständig angezogene Buben stellen einen Geschlechtsverkehr von hinten im Stehen dar. Der knapp 30-sekündige Film wurde im Freien gedreht», sagt Roman Dobler, Sprecher der Staatsanwaltschaft St.Gallen. «Ganz am Schluss ist das nicht erigierte Glied, das knapp über den Hosenbund herausragt, des einen Buben sichtbar.»
Eltern und Lehrer verunsichert
«Zurzeit stellt sich die Frage, ob es sich dabei um den Tatbestand der Pornographie handelt, oder ob es ein kindlicher Erotik-Film ist.» Weiterhin unklar ist auch, wer die Darsteller sind, wann und wo und wer den Film gedreht hat. «Dies ist Gegenstand der Ermittlungen.» Kinderpornographie ist ein Offizialdelikt, die Akteure, auch Kinder, machen sich grundsätzlich strafbar.
CVP-Politiker Michael Hugentobler, ehemaliger Lehrer und Social-Media-Experte, betont: «Den Kindern ist es schlicht nicht bewusst, dass sowohl Herstellung, Konsum und Besitz solcher Videos strafbar sind.» Nicht nur das: Auch Eltern und Lehrer sind verunsichert. «Es braucht viel mehr Aufklärung, und die Eltern müssen sich mit vermehrter Aufmerksamkeit diesen Fragen stellen.»