Osamah M. kriegt 44 statt 56 Monate
Bundesrichter senken Strafe für Rollstuhl-Dschihadist

Die Bundesrichter haben bei den Chefs der Schaffhauser IS-Zelle Milde walten lassen. Der Rollstuhl-Dschihadist und sein Komplize wurden zu tieferen Freiheitsstrafen verurteilt
Publiziert: 10.12.2017 um 06:22 Uhr
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Aktualisiert: 13.09.2018 um 04:25 Uhr
Osamah M. wurde wegen seiner Nähe zum IS verurteilt.
Foto: Zvg

Das Bundesstrafgericht in Bellinzona hat die Strafen für die Chefs der sogenannten Schaffhauser IS-Zelle gesenkt. Wie die «NZZ am Sonntag» gestützt auf das Urteil der Strafkammer des Gerichts berichtet, werden die im Frühling 2016 verhängten Freiheitsstrafen gegen die zwei Drahtzieher vermindert, wie es das Bundesgericht verlangt hatte.

Urteil wurde angefochten

Der bisher unveröffentlichte Entscheid datiert vom 31. Oktober. Für den bekannten Rollstuhl-Dschihadisten Osamah M.* (31) sprechen die Richter eine 44-monatige Freiheitsstrafe statt der ursprünglich 56-monatigen aus. Sein mutmasslicher Komplize, der 36-jährige Mohammed O.* verhängen sie 42 statt der bisherigen 54 Monate.

Der Drahtzieher, der im Rollstuhl sitzt, und sein Komplize wurden wegen Beteiligung an der Terrororganisation Islamischer Staat (IS) verurteilt. Sie seien für den IS aktiv gewesen und hätten Kontakte mit Terrorführern gepflegt. Das Urteil der Strafkammer ist nicht rechtskräftig, laut einer Sprecherin der Bundesanwaltschaft erhob ein Verteidiger Beschwerde beim Bundesgericht.
(SDA)

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