Experten fordern «ausserordentliche Lage»
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Brief an Bundesrat im Wortlaut:Experten fordern «ausserordentliche Lage»

Offener Brief im Wortlaut an den Bundesrat
Experten fordern «ausserordentliche Lage»

In einem am Freitagmorgen veröffentlichten offenen Brief fordern zahlreiche Experten den Bundesrat auf, die «ausserordentliche Lage» auszurufen. BLICK veröffentlicht das Schreiben im Wortlaut.
Publiziert: 13.03.2020 um 09:49 Uhr
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Aktualisiert: 13.03.2020 um 11:45 Uhr
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Letztes Wochenende in Berlin: 40'000 Menschen gingen gegen die Corona-Massnahmen auf die Strasse.
Foto: imago

Wenige Stunden vor der Pressekonferenz des Bundesrats zur Corona-Krise finden Ärzte und Experten aus der ganzen Schweiz klare Worte. Sie kritisieren die bisherigen Massnahmen als unzureichend – und fordern die Exekutive zur Ausrufung der «ausserordentlichen Lage» auf.

Der offene Brief im Wortlaut:

Sehr geehrte Damen und Herren Bundesrätinnen und Bundesräte

Eine anhaltende Übertragung des neuartigen Coronavirus von Mensch zu Mensch in der Schweiz erscheint heute unvermeidlich.

Das Ausmass und die Auswirkungen des Ausbruchs in der Schweiz werden entscheidend davon abhängen, wie die politischen Entscheidungsträger in den kommenden Tagen reagieren.

Die derzeit in der Schweiz geltenden Regelungen und Massnahmen reichen bei weitem nicht aus, um eine Überforderung unseres Gesundheitssystems zu verhindern.

Die zu erwartenden übermässig schweren Belastungen der Gesundheitswesen und deren Mitarbeitenden werden zu höheren Mortalitätsraten führen, sowohl bei den Patientinnen und Patienten, als auch bei den Mitarbeitenden selbst.

Wenn wir es schaffen, weitere Tage und Wochen zu gewinnen, um die schwer Erkrankten über eine längere Zeitspanne hinweg zu behandeln, trägt dies wesentlich dazu bei, einer Vielzahl Bürgerinnen und Bürgern in der Schweiz das Leben zu retten.

Dabei stehen wir heute an einem Wendepunkt. Jeder Tag zählt.

Deshalb appellieren wir an Sie, schnell und mutig zu entscheiden und damit unzählige Menschenleben zu retten.

Wir fordern von Ihnen, die «ausserordentliche Lage» gemäss Epidemiengesetz auszurufen und weitreichende eindämmende Massnahmen zu beschliessen.

Mit freundlichen Grüssen

Die im folgenden unterzeichnenden Expertinnen und Experten aus den Bereichen Biologie, Epidemiologie, Ethik, Forschung, Medizinische Versorgung, Genetik, Infektiologie, Life Science, Public Health, Sozial und Präventivmedizin, Spitäler, Statistik und Virologie aus der ganzen Schweiz

Gezeichnet ist der Brief von: Christian Althaus, Adriano Aguzzi, Fabrizio Barazzoni, Richard Benton, Melanie Blokesch, Philipp Engel, Jacques Fellay, Kathryn Hess Bellwald, Samia Hurst-Majno, Sophie Martin, Brian McCabe, Matteo Dal Peraro, Michele De Palma, Paolo De Los Rios, Christiane Pauli Magnus, Frederic Preitner, Grégory Resch, Marcel Salathé, Hugo Sax, Gabriela Senti, David Suter, Didier Trono, Gisou van der Goot, Effy Vayena, Annelies Zinkernagel. (szm)

Das bedeutet die «besondere Lage»

Bereits am 28. Februar hat der Bundesrat eine «besondere Lage» gemäss Epidemiengesetz ausgerufen. Das heisst: Der Bundesrat kann nach Anhörung der Kantone besondere Massnahmen anordnen. Zum Beispiel die Beschränkung der Besucherzahl bei öffentlichen Veranstaltungen. Um weitere Massnahmen zu ergreifen, muss also eine entsprechende Anhörung stattfinden.

Der Bundesrat kann die Kantone aber übergehen – indem er eine «ausserordentliche Lage» ausruft. Damit wäre der Bundesrat laut Epidemiengesetz befugt «für das ganze Land oder für einzelne Landesteile die notwendigen Massnahmen» anzuordnen. Das fordern jetzt Schweizer Ärzte und Experten.

Was das für konkrete Massnahmen sind, lässt das Gesetz jedoch offen. Diese müssen sich innerhalb des Rahmens des Schweizer Rechts bewegen.

Bereits am 28. Februar hat der Bundesrat eine «besondere Lage» gemäss Epidemiengesetz ausgerufen. Das heisst: Der Bundesrat kann nach Anhörung der Kantone besondere Massnahmen anordnen. Zum Beispiel die Beschränkung der Besucherzahl bei öffentlichen Veranstaltungen. Um weitere Massnahmen zu ergreifen, muss also eine entsprechende Anhörung stattfinden.

Der Bundesrat kann die Kantone aber übergehen – indem er eine «ausserordentliche Lage» ausruft. Damit wäre der Bundesrat laut Epidemiengesetz befugt «für das ganze Land oder für einzelne Landesteile die notwendigen Massnahmen» anzuordnen. Das fordern jetzt Schweizer Ärzte und Experten.

Was das für konkrete Massnahmen sind, lässt das Gesetz jedoch offen. Diese müssen sich innerhalb des Rahmens des Schweizer Rechts bewegen.

Coronavirus

Das Coronavirus beschäftigt aktuell die ganze Welt und täglich gibt es neue Entwicklungen. Alle aktuellen Informationen rund ums Thema gibt es im Coronavirus-Ticker.

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Habe ich das Coronavirus oder nur die Grippe?

Gerade in der Grippesaison kann man selber nur schwer einschätzen, ob man am Coronavirus erkrankt ist oder ob man einfach eine gewöhnliche Grippe hat. Die Unterschiede sind fein, aber es gibt sie. Blick klärt auf.

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Coronavirus, Sars-Cov-2, Covid-19 – Was ist was?

Bei der Corona-Pandemie herrscht Verwirrung bezüglich der Begriffe. Dabei geraten diese drei Bezeichnungen immer wieder durcheinander:

  • Coronavirus:
    Coronaviren sind eine Virenfamilie. Diese können sowohl Tiere als auch Menschen befallen und unterschiedliche Symptome auslösen. Corona (dt. Krone) bezieht sich auf ihre kronenartigen Fortsätze.

  • Sars-Cov-2:
    Im Januar 2020 wurde in der chinesischen Stadt Wuhan ein neues Coronavirus identifiziert. Sars-Cov steht für Severe acute respiratory syndrome coronavirus (dt. schweres akutes Atemwegssyndrom-Coronavirus). Da es zur gleichen Art wie das Coronavirus in der Sars-Epidemie in den Jahren 2002 und 2003 gehört, erhielt es die Nummer 2.

  • Covid-19:
    Das Sars-Cov-2 löst in bestimmten Fällen eine Atemwegserkrankung aus. Diese wird als Covid-19 bezeichnet, also Coronavirus disease (dt. Coronavirus-Krankheit). Die Zahl 19 bezieht sich auf das Jahr 2019, indem die Krankheit zum ersten Mal diagnostiziert wurde. Zu den Symptomen gehören schwere Lungenentzündungen.

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