Wie heute gilt auch künftig eine Bewilligungspflicht für Geldspiele, ob am Tisch oder im Internet, wie Justizministerin Simonetta Sommaruga am Montag in Bern vor den Medien ausführte. Zweck seien der Schutz von Spielenden vor Sucht oder Betrug und dass die Spieleinnahmen der gesamten Bevölkerung zu Gute kämen.
Das neue Gesetz trägt der Digitalisierung Rechnung. Bundesrat und Kantone wollen den seit 100 Jahren gepflegten pragmatischen Umgang mit dem Spiel mit dem Geld fortsetzen und neu Spiele im Internet erlauben, wenn diese von konzessionierten Anbietern stammen. Zu unbewilligten ausländischen Angeboten wird der Zugang gesperrt.
Es gehe darum, Nutzerinnen und Nutzern zu zeigen, dass Geldspiele in der Schweiz eine Bewilligung benötigten und ein gesperrtes Angebot mit Risiken verbunden sein könne, sagte Sommaruga. Illegale Anbieter leisteten zudem keine Abgaben für die Gemeinschaft.
«Es braucht Regeln, die wir durchsetzen können. Das Internet ist kein rechtsfreier Raum», betonte die Justizministerin. Für Spielende hat das Brechen der Sperre keine Konsequenzen.
Spielsperren gibt es laut dem Eidg. Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) in 17 europäischen Staaten. Zumindest bei seriösen Anbietern bewirke die Ankündigung von Sperren, dass nicht zugelassene Angebote vom Markt genommen würden, sagte Martin Dumermuth, Direktor des Bundesamtes für Justiz, gestützt auf Erfahrungen vom Ausland.
Schweizer Spielbanken, die Online-Spiele in Zusammenarbeit mit ausländischen Spielbanken anbieten wollen, können dies tun, wenn sie Auflagen einhalten. So steht es im Verordnungsentwurf, den der Bundesrat in die Vernehmlassung gegeben hat. Die Sperren sind der Hauptgrund, weshalb die Vorlage an die Urne kommt.
Mehrere Jungparteien haben das Referendum ergriffen. Zwei Komitees, eines mit Jungfreisinnigen, Junger GLP und Junger SVP mit ausländischer Unterstützung und ein zweites der Jungen Grünen. Die Gegner argumentieren, dass die Sperren die einheimische Branche schützten und dass ein Präjudiz geschaffen wird.
Hinter der Vorlage stehen auch die Kantone, die mit Lotteriegeldern zahlreiche gemeinnützige Projekte unterstützen. Neu können die Kantone kleine Pokerturniere ausserhalb von Casinos bewilligen. Gemäss dem Verordnungsentwurf sind Startgelder von bis zu 200 Franken und eine Startgelder-Summe von 20'000 Franken die Obergrenze.
Konsequenzen hat das neue Gesetz auch für Sportwetten. Dem Manipulieren von Wettkämpfen für Wettgewinne soll ein Riegel geschoben werden. Bisher habe es keine gesetzliche Grundlage gegeben für das Ahnden solcher Verfehlungen, sagte Matthias Remund, Direktor des Bundesamts für Sport (BASPO).
Mit Manipulationen von Wettkämpfen und illegalen Wetten würden riesige Umsätze gemacht, sagte er. «Solche kriminellen Handlungen greifen den Sport in seinem Fundament an. Solchen Sport will niemand sehen.» Legale Sportwetten hingegen verschafften dem Leistungssport und auch dem Breitensport Millioneneinnahmen.
Wer sich an unlauteren Wettkampf-Absprachen beteiligt, riskiert gemäss dem neuen Gesetz bis zu drei Jahre Freiheitsstrafe. Begeht eine kriminelle Gruppe die Tat, sind es bis zu fünf Jahre Freiheitsstrafe. Zulässig ist laut Remund auch das Überwachen des Telefon- und Datenverkehrs für Ermittlungen.
Neu geregelt wird mit dem Geldspielgesetz auch die Besteuerung von Geldspiel-Gewinnen. Die meisten Glückspilze, die einen Jackpot knacken, müssen ihren Gewinn nicht versteuern. Ausnahmen gelten aber für Millionengewinne.
Das Parlament hat nämlich beschlossen, dass ab einer Millionen Franken Gewinn im Lotto oder bei einem Online-Spiel eine Steuer fällig wird. Wer hingegen im Casino einen Millionen-Jackpot leert, muss dem Fiskus nichts abliefern. Der Bundesrat hätte die Gewinne generell von den Steuern befreien wollen.
Bund und Kantone erwarten aus den Abgaben von Geldspiel-Anbietern gegen eine Milliarde Franken pro Jahr. 630 Millionen Franken gingen im 2016, an gemeinnützige Organisationen. 276 Millionen Franken flossen der AHV und der IV zu. Die Standortkantone von Spielbanken erhielten 47 Millionen Franken.
Das neue Geldspielgesetz vereint das Spielbankengesetz von 1998 und das Lotteriegesetz von 1923. Es fusst auf 2012 an der Urne mit über 87 Prozent Ja gutgeheissenen Verfassungsbestimmungen.
Die Schweiz stimmt wieder ab: Erklärungen zu allen Initiativen, aktuelle News und prominente Stimmen zum Thema finden Sie hier.
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