Am Montag standen Hassan (51) und Diana E.* (45) vor dem Bezirksgericht Zürich, weil sie während neun Jahren Sozialhilfe über 330'000 Franken abgezockt hatten.
Der arbeitslose Schneider und seine Frau hatten den Behörden verschwiegen, dass sie in ihrer Heimat Libanon zwei Grundstücke und ein Haus besitzen. Gesamtwert: mindestens 600'000 Franken.
Zudem hatten sie Luxuswaren, Bargeld und Flugtickets im Gesamtwert von über 82'000 Franken geschenkt bekommen und nicht angegeben. Passend fuhren sie zum Prozess auch noch mit dem Jaguar vor. Das Gericht verurteilte Hassan E. zu 18 und Diana E. zu 12 Monaten bedingt wegen mehrfachem Betrug.
Jetzt zeigen BLICK-Recherchen: Das eingebürgerte Paar hat sich im Juli noch während des laufenden Verfahrens in Zürich am neuen Wohnort Bad Zurzach AG wieder als Sozialhilfeempfänger angemeldet.
Hassan E. drückt auf Tränendrüsen
«Das stimmt», bestätigt der Schweiz-Libanese gestern in seiner modernen 4,5-Zimmer-Wohnung gegenüber BLICK. Er drückt auf die Tränendrüsen: «Ich kann wegen Rückenproblemen einfach nicht mehr arbeiten!»
Zudem habe er damals nicht gewusst, was man als Sozialhilfeempfänger alles angeben müsse – zum Beispiel Geschenke. «Und die Grundstücke gehören acht Familienmitgliedern», so Hassan E. Er erklärt: «Weil man sie nur auf einen Namen anmelden konnte, habe ich meinen zur Verfügung gestellt.»
Dennoch habe er in Zürich einem abgekürzten Verfahren zugestimmt – für ein milderes Urteil, das er akzeptiere.
Hat er aus den Fehlern gelernt? Er behauptet: «Ja, ich habe in Bad Zurzach alles angegeben.» Doch BLICK hat aus sicherer Quelle erfahren: Auch im Aargau wurden keine Vermögenswerte, geschweige denn Grundstücke angegeben.
Bad Zurzach erfuhr Urteil aus BLICK
«Ich darf zu Details nichts sagen», so Daniel Baumgartner (30), Gemeindeschreiber von Bad Zurzach. Aber: «Wir haben aus dem BLICK erfahren, dass ein Ehepaar unserer Gemeinde verurteilt worden ist.»
Dann erklärt Baumgartner, dass man nach der Anmeldung der Familie bei ihrer Zuzugsgemeinde Abklärungen gemacht habe. Zürich habe nur mitgeteilt, dass ein Verfahren hängig sei. Nicht aber, um welchen Vorwurf es ging. «Mehr darf eine Behörde nicht sagen, wenn noch kein rechtskräftiges Urteil da ist», erklärt er. Dieses werde man aber bestellen und die Familie zu einem rechtlichen Gehör einladen. «Dann entscheidet ein Sozialausschuss, wie es weitergeht.»
Wird jetzt Aargauer Staatsanwaltschaft aktiv?
Aus dem Umfeld von Familie E. ist zu hören, dass sie für den Grundbedarf monatlich zirka 1600 Franken von Bad Zurzach erhält. Zudem werden die etwa gleich teure Wohnung und die Krankenkassenbeiträge bezahlt. Gut möglich, dass Ende Oktober die letzte Zahlung gemacht wurde und die Gemeinde, wie Zürich, das Geld zurückhaben will.
Denn: Ein Betrug ist ein Offizialdelikt. Deshalb müsste jetzt auch die Aargauer Staatsanwaltschaft ein Verfahren gegen das Paar eröffnen. Bei einem erneuten Urteil könnte es dann eine Zusatzstrafe kriegen.
Hassan E. brach das Interview gestern plötzlich ab. Begründung: «Eine Freundin» habe angerufen und ihm «einen Informationsstopp» verhängt.
* Name der Redaktion bekannt