Stalking soll im Strafgesetzbuch verankert werden. Das will die Rechtskommission des Nationalrates. Sie hat eine Kommissionsinitiative dazu beschlossen.
Diese fordert, dass die Tatbestände der Drohung und Nötigung ergänzt werden: Verhaltensweisen wie das Auflauern, mehrmalige Belästigen oder Nachstellen sollen im Strafgesetzbuch explizit genannt werden. Bisher waren diese nach Schweizer Gesetz nicht strafbar.
Bundesrat findet es unnötig
Die Kommission sprach sich mit 16 zu 5 Stimmen bei einer Enthaltung dafür aus, wie die Parlamentsdienste am Freitag mitteilten. Stimmt die Schwesterkommission des Ständerates zu, können die Arbeiten an einem Gesetzesentwurf beginnen.
Aus Sicht des Bundesrates ist eine Ergänzung unnötig. Er ist der Ansicht, dass das als «Stalking» bezeichnete Verhalten von den bestehenden Straftatbeständen des Strafgesetzbuches ausreichend erfasst wird.
Stalker terrorisieren Opfer psychisch, greifen sie in Extremfällen körperlich an. Bei den Opfern kann Stalking zu schweren seelischen Leiden und Isolation führen. (SDA/hah)