Er ist der Publikumsliebling der legendären «Fohrler Live»-Sendung aus dem Jahre 2001: der Afghane Nadir, mittlerweile 33 Jahre alt. In der Sendung machte er Sprüche, die ewig nachhallen: «Ich bin im Krieg gse, ich han alles erläbt. Ich kas bewise, wöndr luege? Pistoleschuss, Bombesplitter.» Und natürlich das geflügelte «Sorry, wottsch du min Fettli ha?» Dank diesen Perlen wurde Nadir zur Kultfigur.
BLICK spürte den Mann, den die halbe Schweiz von Youtube-Videos kennt, Mitte Juli auf. Und schaute mit ihm zusammen die Sendung von damals.
Im Gespräch mit BLICK erzählt Nadir, dass er 1996 wegen des Bürgerkriegs aus Afghanistan in die Schweiz geflüchtet sei. Und er überrascht mit der Aussage, dass er sich erneut auf der Flucht befinde – diesmal vor der Schweizer Justiz: «Ich bin ein Illegaler. Die Schweiz will mich loswerden und zurück nach Afghanistan schicken.» Die Polizei könne ihn jederzeit schnappen.
Jetzt wurde aus Nadirs Befürchtung Realität: Er wurde von der Kantonspolizei Zürich verhaftet – und zwar am letzten Donnerstagabend. Nadirs Anwalt Alfred Haltiner und Olivier Bertschy, Staatsanwalt der Staatsanwaltschaft Winterthur-Unterland, haben dies gegenüber BLICK bestätigt.
Nadir leistete keinen Widerstand
Wie Staatsanwalt Bertschy weiter sagt, fand die Verhaftung im Kanton Zürich statt. Nähere Angaben könne er jedoch keine machen. Bloss: «Er leistete bei seiner Verhaftung keinen Widerstand.»
Nadir wurde zunächst im Polizeigefängnis Zürich inhaftiert. Nun wurde er in ein Gefängnis im Kanton Zürich überführt und befindet sich dort in Untersuchungshaft.
Sein Verteidiger Haltiner war bei der ersten polizeilichen Einvernahme dabei. «Bei der Einvernahme machte mein Mandant einen gefassten Eindruck. Er war nicht aufgelöst – aber schockiert.»
Ausschaffung droht
Nadir wird von der Staatsanwaltschaft vorgeworfen, Betäubungsmittel-Delikte begangen zu haben. Bertschy: «Mehr können wir momentan dazu nicht sagen, da es sich um ein laufendes Verfahren handelt. Aber es sind Delikte, die eine U-Haft rechtfertigen.» Die Delikte wollte Nadir auch in vorgängigen Gesprächen mit BLICK nicht thematisieren.
Nun werde untersucht, ob die Vorwürfe gegen Nadir stimmen, so Bertschy. Die Frage, die sich jetzt aufdrängt: Muss Nadir die Schweiz verlassen? Bertschy: «Je nach Ausgang des Verfahrens droht ihm die Landesverweisung aus der Schweiz. Zurück in sein Heimatland Afghanistan.» Eine allfällige Haftstrafe würde Nadir in der Schweiz verbüssen und anschliessend ausgeschafft werden.
Zurzeit wird weiter gegen Nadir ermittelt. «Es gilt jedoch die Unschuldsvermutung», so Bertschy. Für den Vollzug einer allfälligen Landesverweisung wäre das Migrationsamt zuständig.