Nach Messer-Drohung in U-Haft
Carlos soll schon wieder in Therapie!

Weil er im Zürcher Langstrassenquartier einem Kontrahenten mit einem 20 Zentimeter langen Messer gedroht haben soll, droht Carlos eine Freiheitsstrafe von 11 Monaten – aufgeschoben zugunsten einer ambulanten Therapie.
Publiziert: 16.04.2015 um 07:23 Uhr
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Aktualisiert: 04.10.2018 um 18:55 Uhr
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Carlos mit Samurai-Schwert im Zürcher HB. Dieses Foto postete er Mitte Oktober auf Facebook.
Foto: Facebook

Nach einer Auseinandersetzung im Zürcher Langstrassenquartier im vergangenen Jahr sitzt der Jugendstraftäfter, der unter dem Namen Carlos bekannt wurde, in Haft. Und hinter Gitter bleibt er vorerst auch.

Die Staatsanwaltschaft beim Bezirksgericht Dietikon gegen den mittlerweile 19-Jährigen Anklage wegen Drohung und weiterer Delikte eingereicht. Das schreibt der «Tages–Anzeiger» unter Berufung auf die Sprecherin der Oberstaatsanwaltschaft, Corinne Bouvard.

Carlos wurde nach Abschluss der Untersuchung nicht aus der U-Haft entlassen, weil der Staatsanwaltschaft Antrag auf Sicherheitshaft gestellt hatte. Und die wurde auch für drei Monate bewilligt. Begründung: Wiederholungsgefahr. Eine Beschwerde dagegen ist hängig.

Drohung mit Messer

Laut der Anklageschrift, die Blick.ch vorliegt, ist jetzt auch klar, was in der Nacht vom 28. Oktober bei dem Vorfall im Zürcher Kreis 4 genau passiert sein soll.

Demnach hatte Carlos in der Nähe des Lollypop-Kiosks eine lautstarke und aggressive Auseinandersetzung mit einem spanisch sprechenden Mann. Dabei soll der Jugendstraftäter seinem Kontrahenten auch mehrere Minuten lang mit einem Messer mit 20 Zentimeter Gesamtlänge gedroht haben.

Als eine Polizeipatrouille mit Blaulicht am Ort des Geschehens eintraf, flüchtete Carlos mehrere hundert Meter weit, bevor er gestoppt werden konnte. Dabei soll er seine Festnahme «erheblich erschwert» haben.

Prozess-Termin steht noch nicht fest

Die Staatsanwaltschaft verlangt nun wegen Drohung, Hinderung einer Amtshandlung sowie Sachbeschädigung – Carlos hatte zu einem früheren Zeitpunkt im Massnahmenzentrum Uitikon randaliert – eine unbedingte Freiheitsstrafe von elf Monaten. Sie soll aber aufgeschoben werden zugunsten einer ambulanten Therapie.

Ein Termin für den Prozess vor dem Bezirksgericht Dietikon ist noch nicht angesetzt worden.

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