Hier werden die Aktivisten abgeführt
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Klimaprotest in Zürch:Hier werden die Aktivisten abgeführt

Nach Blockade vor CS und UBS
Zwei deutsche Klimaaktivistinnen zu Geldstrafen verurteilt

Zwei Frauen wurden nach den Klimaprotesten vor der UBS und Credit Suisse zu unbedingten Geldstrafen verurteilt.
Publiziert: 28.10.2019 um 11:30 Uhr
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Aktualisiert: 29.10.2019 um 11:25 Uhr
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In Zürich blockierten am 8. Juli 2019 die Demonstranten mit einem Sitzstreik den Zugang zur CS.
Foto: Christian Kolbe

Am 8. Juli 2019 blockierten rund 100 Klimaaktivisten in Zürich und Basel stundenlang die Eingänge von UBS und Credit Suisse (BLICK berichtete). Einige hatten sich an Ort und Stelle selbst gefesselt. Grund: Die Grossbanken würden mit ihrer finanziellen Unterstützung von Kohle-, Gas- und Ölförderung zur «weltweiten Klimakatastrophe» beitragen. Organisiert wurde die Aktion vom Collective Climate Justice.

Die Banken wehrten sich und reichten Strafanzeigen ein. Insgesamt 83 Personen wurden danach verhaftet – 64 in Zürich und 19 in Basel. Die meisten wurden zwei Tage später wieder freigelassen.

57 Personen zu Geldstrafe verurteilt

Nun wurden zwei der Teilnehmerinnen wegen Nötigung und Hausfriedensbruch verurteilt, schreibt das «Tagblatt» mit Verweis auf den Zürcher SVP-Kantonsrat Claudio Schmid. Dieser hat Einsicht in die Strafbefehle genommen. Demnach handelt es sich bei den Frauen um zwei deutsche Greenpeace-Aktivistinnen im Alter von 48 Jahren und 54 Jahren.

Zwei Frauen aus Deutschland kassierten laut «Aargauer Zeitung» eine unbedingte Geldstrafe von 80 Tagen. Inklusive Verfahrenskosten müssen sie 3140 Franken bezahlen.

57 weitere Personen erhielten bedingte Geldstrafen von je 60 Tagessätzen und müssen 800 Franken Verfahrenskosten tragen. 15 Personen haben die Strafbefehle angefochten. In zwei Fällen wurden die Verfahren eingestellt, eins ist noch hängig und ein weiteres an einen anderen Kanton abgetreten, sagt ein Sprecher der Zürcher Oberstaatsanwaltschaft gegenüber der Zeitung.

In Basel wurden 26 Protestierende wegen Nötigung, Landfriedensbruch, Sachbeschädigung, Hausfriedensbruch und Hinderung einer Amtshandlung verurteilt. Sie alle haben das Urteil angefochten. (man)

*Anmerkung: In einer ersten Version dieses Artikels hiess es, die beiden Frauen hätten Haftstrafen kassiert. Es handelte sich um Geldstrafen.

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