Neun Jahre dauerte es, bis der Fall vor Gericht kam. Am Mittwoch war es so weit. Humayun R.* (62) wird beschuldigt, seine Frau Nasrin R.* (†41) getötet zu haben. Er ist der Hauptverdächtige – bestreitet aber die Tat. Am frühen Morgen des 19. Oktober 2009 wurde die Schuhverkäuferin mit einer Pistole vor ihrer gemeinsamen Wohnung auf dem Weg zum Auto mit mindestens fünf Schüssen in Kopf und Körper getötet.
Mit festem Schritt marschierte der Zürcher aus Bangladesch heute ins Bezirksgericht Zürich. Zuvor ist bereits sein Sohn am Gericht angekommen. Vater und Sohn tauschen kaum einen Blick aus. Um 16 Uhr kam das Urteil: Humayun R.* (62) kassiert wegen Mord 14 Jahre Freiheitsstrafe, 17 Monate sass er bereits in der U-Haft ab.
Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Es kann beim Obergericht des Kantons Zürich angefochten werden. Der Beschuldigte hat Berufung angemeldet.
Abhörwanzen und verdeckte Ermittler
Die Staatsanwältin belastete den Ehemann schwer. Denn mit Hilfe von Abhörwanzen in der Wohnung und verdeckten Ermittlern hat die Polizei «eindeutige Aussagen» des Beschuldigten festgehalten. Als Motiv im Zentrum stehe der Hass des Ehemanns, weil die Ehefrau ein Verhältnis mit einem anderen Mann hatte, und das auch nicht beenden wollte.
Die Staatsanwältin setzt ihre Anklage aus vielen Mosaiksteinen zusammen, wie sie vor Gericht sagte. Einer davon: die mit einem Aufnahmegerät registrierte Unterhaltung von Humayun R. mit seiner Nichte. Er sagte zu ihr: «Sie hat mit dem Handy Nacktfotos im Bad gemacht und mit dem Computer dann dem Liebhaber geschickt. Es ist gut, dass die Nuttentochter gestorben ist.» An einem anderen Tag sagte er: «Die Nutte ist weg, die Schlampe. Nie hat sie an die Kinder gedacht.»
Geständnis gegenüber Ermittler
Während eineinhalb Jahren hat sich ein Polizist mit türkischer Herkunft aus Berlin das Vertrauen von Humayun R. erarbeitet. Er gab sich als Diamantenhändler aus. Immer wieder trafen sich die Männer. Am 6. März 2015 vertraute er dem Ermittler an, dass er die Tat begangen hatte. Er sagte zu ihm laut der Staatsanwältin: «Ich bin verantwortlich. Kein Killer. Ich war es ganz allein.» Weitere Hinweise: An seiner Hand und am Ärmel fanden sich zwei kleine Schmauchpartikel.
Verteidigung fordert Freispruch
Der Anwalt von Humayun R. fordert einen Freispruch. Die Staatsanwältin sei zwar von der Schuld überzeugt, aber Beweise könne sie keine liefern. Die Verteidigung findet unter anderem die Ergebnisse der Überwachung nicht belastend.
Er hinterfragt auch die Ergebnisse der Übersetzungen. Auch das Geständnis aus der verdeckten Ermittlung sei kein Geständnis. Es sei unter Druck entstanden. Das Vorgehen der Untersuchungsbehörden sei in dem Fall skandalös.
* Name bekannt