Helder A. (37) und Carla S. (33) aus Aarburg
Sie banden Junior und Rocky mit Kabelbindern an Stahlstangen

Die Staatsanwaltschaft Zofingen-Kulm hat gegen Helder A. (37) und Carla S. (33) Anklage unter anderem wegen mehrfacher Tierquälerei und falscher Anschuldigung erhoben. Sie haben 2016 ihre Hunde in der Aare ersäuft.
Publiziert: 04.12.2017 um 10:24 Uhr
|
Aktualisiert: 12.09.2018 um 16:10 Uhr
1/6
Das Ehepaar Helder A. und Carla S. werden wegen Tierquälerei angeklagt.
Foto: Facebook

Ein schrecklicher Anblick! Ein Spaziergänger fand am 24. September 2016 in der Aare bei Aarburg AG zwei ertränkte Hunde. Sie hingen leblos an einer Metallstange. 

Die Ermittlungen haben ergeben, dass Helder A.* (37) die beiden Rehpinscher am 18. September an der Aare zuerst mit ihren Hundeleinen an je ein Stahlrohr band und das Ganze mit Kabelbindern fixierte, damit sich die Leinen nicht von den Halsbändern lösen konnten.

Anschliessend – so der Vorwurf der Staatsanwaltschaft Zofingen-Kulm – warf Helder A. die Hunde nacheinander in die Aare, wo sie durch die Stahlrohre unter Wasser gezogen wurden und qualvoll ertranken.

Im Fokus der Staatsanwaltschaft ist aber auch die Ehefrau des Hundetöters. Carla S.* (33) wird vorgeworfen, ihren Ehemann zur Tat angestiftet zu haben. Dies, indem sie ihn in den Wochen und Tagen zuvor massiv unter Druck gesetzt hatte, er solle die Hunde wegschaffen, weil sie deren Gestank und Gebell nicht mehr ertrage.

Schwager der Tat bezichtigt

Die Staatsanwaltschaft hat gegen Helder A. und Carla S. auch Anklage wegen falscher Anschuldigung erhoben. Dies, weil sie anfänglich behauptet hatten, sein Schwager habe die Hunde abgeholt und in der Aare ersäuft.

Für Carla S. beantragt die Staatsanwaltschaft eine bedingte Freiheitsstrafe von 12 Monaten und eine Busse von 2000 Franken. Die Anträge für den Beschuldigten wird die Staatsanwaltschaft Zofingen-Kulm an der Hauptverhandlung bekannt geben. Die Anklagen sind am Bezirksgericht Zofingen hängig. (fr)

* Name geändert.

Fehler gefunden? Jetzt melden
Was sagst du dazu?