Heinz K.* hatte am 29. Juli 2012 in Hirschthal AG um ein Uhr in der Nacht die damals 18-jährige Natascha verfolgt und ihr mit einer Pistole aus nächster Nähe in den Hinterkopf geschossen.
Er hatte vor, die zufällig ausgewählte junge Frau zu töten und sich an der Leiche sexuell zu vergehen.
Doch weil die Patrone einen Defekt hatte, drang das Projektil nur bis unter Nataschas Kopfhaut ein. Sie überlebte, wehrte einen weiteren Angriff von Heinz K. ab, floh schliesslich und alarmierte die Polizei. Wenig später konnte Heinz K. in der Nähe des Tatorts festgenommen werden.
«Tickende Zeitbombe» wird verwahrt
Jetzt hat das Bezirksgericht Aarau Heinz K. wegen versuchten Mordes schuldig gesprochen und zu einer Freiheitsstrafe von 20 Jahren und anschliessender Verwahrung verurteilt – ganz im Sinne des Staatsanwalts, der Heinz K. eine «tickende Zeitbombe» nannte.
Das fünf Mitglieder zählende Gericht habe das Urteil einstimmig gefällt, sagte der Gerichtspräsident heute Mittag bei der Urteilsverküdnung.
«Mein Leben zerstört»
Opfer Natascha sagte am Prozess, sie leide immer noch unter den Vorfällen vom 29. Juli 2012. Sie habe Angst, wenn sie alleine zu Hause sei und sie getraue sich nachts kaum mehr auf die Strasse. «Heinz K. hat mein Leben zerstört!»
Zur Tatnacht sagte sie, sie habe damals bemerkt, dass sie verfolgt werde und ihren Schritt beschleunigt. Plötzlich habe sie dann einen Schlag am Kopf gespürt. Dass auf sie geschossen wurde, habe sie jedoch erst im Spital gemerkt.
Verschwommene Erinnerungen
Heinz K. selbst will sich aufgrund seines Alkohol- und Marihuana-Konsums in der fraglichen Nacht nur noch «verschwommen» an die Tat erinnern.
Offenbar hat er aber schon seit Jahren die Fantasie gehegt, eine junge Frau zu töten und anschliessend sexuell zu missbrauchen. «Ich dachte, das sei der einfachere Weg», sagte er. Dass sich das Opfer gewehrt hat, damit habe er nicht gerechnet. Als er geschossen habe, dachte er, sie falle tot um.
Verteidiger: Maximal 10 Jahre
Der Verteidiger hatte für K. eine maximal zehn Jahre Gefängnis wegen versuchter vorsätzlicher Tötung gefordert – aufgeschoben zugunsten einer stationären therapeutischen Massnahme.
Heinz K., der vor Gericht keinerlei Reue zeigte, befindet sich im vorzeitigen Strafvollzug. (bau/spi/SDA)