In einem am Montag publizierten Urteil schreibt das Bundesgericht, das Obergericht des Kantons Aargau habe überzeugend begründet, weshalb die Tat als Mord zu werten sei.
Der heute 44-jährige Sharifolla N.* beantragte, er sei lediglich wegen Totschlags zu einer Freiheitsstrafe von maximal zehn Jahren zu verurteilen.
Dem folgte das Bundesgericht nicht. Es sei nachvollziehbar, dass die Vorinstanz die Tat als äusserst grausam und abscheulich bezeichnet habe.
Keine plausible Erklärung
Der 44-Jährige habe keine plausible Erklärung für seine Tat genannt. Und auch wenn er diese nicht von langer Hand geplant habe, könne nicht von einer Affekthandlung ausgegangen werden.
Korrekt ist das Aargauer Obergericht gemäss den Lausanner Richtern auch bei der Strafzumessung vorgegangen. Es sei nicht zu beanstanden, dass die Vorinstanz von einem schweren bis sehr schweren Verschulden ausgegangen sei.
Stach 56 Mal auf sie ein
Der Afghane ermordete seine damals 30-jährige Ehefrau Sharifolla N.* Anfang November 2015. Das Ehepaar stritt sich, als der Mann seine Frau zu schlagen und würgen begann.
Auch als die Frau in den Garten flüchtete, liess der Mörder nicht von ihr ab. Mit einem Messer stach er 56 Mal auf sie ein. Die Frau verblutete.
Die damals sechs, neun und elf Jahre alten Kinder des Ehepaars waren an jenem Morgen bereits in der Schule. Die Tochter sagte in der Untersuchung aus, dass es wiederholt zu Gewalt des Vaters gegen die Mutter gekommen sei. (SDA)
*Name der Redaktion bekannt