Die Tierschützer der Organisation 269 Libération Animale zeigten sich am Mittwoch hocherfreut: «Bell verliert gerade eine Menge Geld wegen unserer Aktion», schrieben die Aktivisten während der Besetzung des Bell-Schlachthofs auf Facebook. Die Polizei reichte unter anderem wegen Hausfriedensbruch Strafanzeigen bei der Staatsanwaltschaft gegen die Tierschützer ein. Doch die rund 130 Krawallmacher, die mehrheitlich aus Frankreich und Belgien angereist waren, kriegen das Schweizer Gesetz womöglich nie zu spüren.
Die Polizei hat die Anlage am Mittwochabend gewaltsam geräumt. Mehrere Menschen wurden leicht verletzt. Die Personalien der Aktionsteilnehmer wurden noch vor Ort erfasst. Dann durften die Tierschützer gehen. Es ist anzunehmen, dass sie die Schweiz längst verlassen haben. Doch der Fall bleibt im Kanton Solothurn.
Bei Hausfriedensbruch drohen maximal drei Jahre Knast
Haben die Tierschützer die Protestaktion absichtlich nicht in ihrem Herkunftsland durchgeführt, damit sie sicher sind vor einer Strafverfolgung? Können sie überhaupt jemals belangt werden?
Die Angelegenheit liege nun in der Verantwortung der Staatsanwaltschaft, heisst es bei der Kantonspolizei Solothurn. Die Staatsanwaltschaft hält sich auf Anfrage von BLICK bedeckt: «Über den weiteren Verlauf des Verfahrens kann ich zum jetzigen Zeitpunkt nichts sagen», sagt Sprecherin Cony Zubler.
Bei Hausfriedensbruch kann in der Schweiz eine Geldstrafe oder maximal eine unbedingte Gefängnisstrafe von drei Jahren verhängt werden. Wie hoch die Strafe letztendlich ausfällt, muss im Einzelfall beurteilt werden. Dies ist unter anderem davon abhängig, ob die betreffende Person vorbestraft ist oder nicht.
«Eintreiben von Geldstrafen und Verfahrenskosten im Ausland schwer»
Markus Mohler, ehemaliger Lehrbeauftragter für Sicherheits- und Polizeirecht an den Unis Basel und St. Gallen und früherer Kommandant der Kantonspolizei Basel-Stadt, gibt einer Bestrafung der Krawallmacher nur wenig Chancen: «Wenn von den identifizierten Verdächtigen keine Sicherheitsleistung einbehalten wurde, dürfte es bei im Ausland wohnhaften Personen schwer sein, Geldstrafen und Verfahrenskosten einzutreiben.»
Ob Bell gegenüber den Tierschützern auf Schadenersatz klagen wird, ist unklar. Wie Sprecherin Sara Heiniger sagt, will man nun zuerst die Situation analysieren. Im Bereich der Sicherheit hat der Betrieb aus der Störaktion der Tierschützer jedoch bereits Konsequenzen gezogen. Heiniger: «Aufgrund des Vorfalls haben wir verschiedene Sofortmassnahmen umgesetzt.» Wie hoch die entstandenen Ausfälle sind, will das börsenkotierte Unternehmen auf Anfrage von BLICK nicht preisgeben.