Am 20. Februar 2017 hat ein damals 54-jähriger Schweizer in Gerlafingen SO auf einen Mann geschossen und ihn tödlich verletzt. Jetzt muss er sich wegen Mordes vor Gericht verantworten.
Zum Streit kam es in einem Wohnhaus an der Bahnhofstrasse. Nach der Schussabgabe stellte sich der Schweizer selbst. Das Opfer ist in der Nacht seinen Verletzungen im Spital erlegen.
Die Staatsanwaltschaft hat nun ihre Strafuntersuchung abgeschlossen und erhebt Anklage wegen Mordes, Gefährdung des Lebens und Verstosses gegen das Waffengesetz, heisst es in der Mitteilung.
Schütze bestreitet Tatablauf
Dem Beschuldigten wird vorgeworfen, im Rahmen einer zunächst verbalen Auseinandersetzung das Opfer aus nächster Nähe angeschossen und dabei tödlich verletzt zu haben.
Die Staatsanwaltschaft geht weiter davon aus, dass der Beschuldigte während der Schussabgabe das Leben einer weiteren Person unmittelbar gefährdete, da diese von den Schüssen hätte getroffen werden können.
Während der Schweizer zwar zugab, die Schüsse abgefeuert zu haben, bestreitet er den Tatablauf. Er befindet sich im vorzeitigen Strafvollzug. (man)