Richter stimmt für Notwehr
Georgier ersticht Kindheitsfreund und wird freigesprochen

Josep G. hat seinen Freund vergangenes Jahr während eines Streits erstochen. Am Mittwoch stand der Georgier vor Gericht und wurde freigesprochen -– weil er in Notwehr handelte.
Publiziert: 28.11.2018 um 21:39 Uhr
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Der Georgier Josep G. stand wegen des Vorwurfs der vorsätzlichen Tötung vor Gericht.
Foto: Tele M1

Im August 2017 kam es in der Asylunterkunft von Buchs AG zu einem tödlichen Streit. Ein damals 36-jähriger Georgier hatte seinen Landsmann (†35) erstochen (BLICK berichtete).

Nun stand er wegen vorsätzlicher Tötung vor dem Bezirksgericht Aarau und wurde freigesprochen. Laut «Tele M1» handelt es sich um den mittlerweile 38-jährigen Josep G. 

Am 26. August kam es zunächst in Bern zur Auseinandersetzung zwischen den beiden Männern. Der Grund: Der jüngere der beiden war da betrunken und bekifft. In Buchs eskalierte dann die Situation. Der Verstorbene soll den Angeklagten gewürgt haben, worauf er sein Schweizer Messer zückte und auf den Kontrahenten einstach. Er starb an inneren und äusseren Blutungen. 

«Ich würde mein Leben für seines geben»

«Wenn ich die Zeit zurückdrehen könnte, würde ich mein Leben für seines geben», sagte G. vor Gericht schluchzend, wie die «Aargauer Zeitung» berichtet. Denn die beiden Männer seien bereits als Kinder befreundet gewesen und kamen zusammen in die Schweiz.

Die Staatsanwaltschaft forderte für den Georgier eine Freiheitsstrafe von zehn Jahren sowie einen Landesverweis von 15 Jahren. Der Staatsanwalt Hans Frey war der Meinung, dass die Würgeverletzungen nicht lebensgefährlich gewesen seien. Der Verteidiger dagegen plädierte für Freispruch, weil es sich aus seiner Sicht um Notwehr handelte. 

Gerichtspräsident Reto Leiser gab der Verteidigung Recht. «Man muss keine Einblutungen vorweisen, um in Notwehr zu handeln. Im Falle des Angeklagten waren Würgemale deutlich sichtbar», verkündete er. Ausserdem sei der tödlich Verletzte aufgrund seiner Judo-Erfahrungen und Militärkenntnisse dem mittlerweile 38-Jährigen körperlich überlegen gewesen.

Josep G. bekommt für seine Zeit hinter Gittern eine Genugtuung in Höhe von 25'000 Franken zugesprochen. Obwohl er das Land nicht verlassen muss, gab er an, zurück nach Georgien reisen zu wollen. (man)

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