Bei der Vergabe der Zuschauerplätze habe eine Auswahl getroffen werden müssen, teilte das Bezirksgericht Lenzburg am Montag mit. Die Plätze seien insbesondere anhand des Zeitpunkts der Anmeldung und der Bereitschaft, an allen Verhandlungstagen anwesend zu sein, vergeben worden.
Es sei darum gegangen, einen «möglichst ausgewogen durchmischten Zuschauerkreis» zu erreichen. Es sei bedauerlich, dass Privatpersonen abgewiesen werden müssten, hält das Bezirksgericht fest.
Mit der Anwesenheit der Medien sei der Grundsatz der Öffentlichkeit der Gerichtsverhandlung jedoch erfüllt. Die Medien würden in ihrer Funktion als Bindeglied zwischen Staat und Öffentlichkeit die Informationen transportieren – natürlich wird auch BLICK ausführlich berichten.
Der Prozess zum Vierfachmord findet in den Räumlichkeiten der Mobilen Polizei in Schafisheim statt. Alle Besucher des Gebäudes werden sich einem Sicherheitscheck unterziehen müssen. Die Verhandlungen werden nicht in andere Räumlichkeiten übertragen.
Bei den Opfern des brutalen Vierfachmordes vom 21. Dezember 2015 handelt es sich um die 48-jährige Carla S.*, deren Söhne Davin (†13) und Dion (†19) sowie um die Freundin des älteren Sohnes, Simona F. (†21). Der Täter, Thomas N.* (34), verging sich am jüngeren Sohn. Ein vorsätzlich gelegter Brand im Haus sollte die Spuren verwischen.
Rund um die Uhr überwacht
Der Angeklagte wurde am 12. Mai 2016 - 146 Tage nach dem Gewaltverbrechen - in einem Kaffee in Aarau verhaftet. Zwei Stunden nach der Verhaftung war der Mann eindeutig mittels Fingerabdruck mit der Tat in Verbindung gebracht worden.
Bei der ersten Einvernahme gestand er den Vierfachmord. Der Mann wurde nach seiner Verhaftung im Gefängnis zunächst während Monaten rund um die Uhr überwacht, um einen Suizid zu verhindern.
Der Mann, der in Rupperswil unweit des Tatortes gewohnte hatte, befindet sich seit Ende Dezember 2016 im vorzeitigen Strafvollzug. Er ist wegen mehrfachen Mordes angeklagt.
Der Schweizer muss sich auch verantworten wegen mehrfacher räuberischer Erpressung, mehrfacher Geiselnahme, mehrfacher sexueller Handlungen mit einem Kind, mehrfacher sexueller Nötigung, Brandstiftung sowie mehrfacher strafbarer Vorbereitungshandlungen.
Die Staatsanwaltschaft beschuldigt den Angeklagten zudem der mehrfachen Pornografie. Die Untersuchungsbehörden fanden auf den beschlagnahmten elektronischen Geräten des Mannes umfangreiches kinderpornografisches Material.
Die Staatsanwaltschaft gab zwei psychiatrische Begutachtungen des Mannes in Auftrag. Mindestens zwei unabhängige Gutachten sind notwendig, damit ein Gericht gegen einen Täter eine lebenslängliche Verwahrung aussprechen kann.
Die Anklageschrift wird die Staatsanwaltschaft einen Tag vor Prozessbeginn veröffentlichen. (SDA)