«Wir haben die örtliche Zuständigkeit zur Behandlung der Vergewaltigungsvorwürfe gegen Roman Polanski bejaht», sagte Christof Scheurer von der Generalstaatsanwaltschaft am Montag auf Anfrage der Nachrichtenagentur SDA.
Der nächste Entscheid liegt in der Hand der Regionalen Staatsanwaltschaft Oberland. Diese wird nun abklären, ob der zur Anzeige gebrachte Vorfall bereits verjährt ist.
Die neuen Vorwürfe stammen von der ehemaligen Schauspielerin Renate Langer (61). Polanski soll 1972 die damals 15-jährige Deutsche in einem Chalet im Berner Oberländer Nobelkurort Gstaad vergewaltigt haben.
Späte Anzeige aus Rücksicht vor den Eltern
Die 61-Jährige reichte am 26. September im Kanton St. Gallen Anzeige ein. Laut «New York Times», die den Fall publik machte, erstattete die Frau erst jetzt Anzeige, weil sie ihre inzwischen verstorbenen Eltern nie mit der Sache belasten wollte.
Die gebürtige Münchnerin deponierte ihre Aussagen bei der St. Galler Kantonspolizei, obwohl sie nicht im Kanton wohnhaft ist. Ein solches Vorgehen ist nach Schweizer Recht möglich. Die St. Galler Staatsanwaltschaft hatte in der Folge ein Übernahmeersuchen an die Staatsanwaltschaft des Kantons Bern geschickt.
Anzeige soll Medienrummel verursachen
Langer ist mittlerweile die vierte Frau, die Vorwürfe wegen Vergewaltigung gegen Polanski erhebt. Polanskis Anwälte sehen in der eingereichten Anzeige den Versuch, Medienrummel zu verursachen. Der französisch-polnische Regisseur lebt heute in Paris. Der Schweiz war er, unter anderem durch sein Chalet in Gstaad, stets verbunden. (SDA)