Die Ermittlungen haben vier Jahre gedauert – heute wird Alessandro M.* (43) in Olten SO doch noch der Prozess gemacht. Der Vorwurf: Der Italiener soll am 4. Juli 2016 in einem Haus in Winznau SO den Kosovaren Arben G.* (†32) erschossen haben.
Der Teilzeitmaler wurde damals rasch gefasst, aber auch nach drei Jahren noch nicht angeklagt (BLICK berichtete). Damals sagte die Solothurner Staatsanwaltschaft auf Anfrage nur, dass die Untersuchungen «weit fortgeschritten» seien. Aber: Der Beschuldigte sei «grundsätzlich nicht geständig». Dennoch befindet er sich im vorzeitigen Strafvollzug.
Anklage wegen Mord
Jetzt sitzt Alessandro M. auf der Anklagebank – wegen Mord! Hinzu kommen die Vorwürfe der mehrfach versuchten vorsätzlichen Tötung, Veruntreuung, unrechtmässigen Aneignung und des mehrfachen Vergehens gegen das Waffengesetz. Der Vater des toten Kosovaren sagte damals der albanischsprachigen Zeitung «Gazeta Express», dass sein Sohn das Opfer einer Verwechslung gewesen sei.
BLICK-Recherchen zeigen nun: Alessandro M. soll sich von einem Serben hintergangen gefühlt haben, der ihm nicht den Aufenthaltsort seiner Ex-Freundin verraten wollte. Die erfolglose Suche habe den Italiener so rasend gemacht, dass er in Winznau auf Rache aus gewesen sei. In der Kellerdusche eines Wohnhauses vermutete er den Serben.
Schüsse durch die Kellertür
Der Angeklagte verschaffte sich Zutritt zum Haus – er wohnte selbst mal dort – und schoss nach BLICK-Informationen zuerst ein Mal durch die Kellertüre. Nur: Dahinter befand sich nicht der Serbe, sondern Arben G. Als der Beschuldigte die Türe öffnete, schoss er nochmals drei Mal auf den Kosovaren. Von den insgesamt vier Schüssen trafen Arben G. drei in den Rumpf und einen in den Oberschenkel. Zwei weitere Schüsse gingen daneben. Erst dann soll der Angeklagte gesehen haben, dass er den «Falschen» erwischt hatte.
Daraufhin soll Alessandro M. erneut durch eine Türe geschossen haben – weitere zwei Mal. Er will Geräusche gehört haben. Nur mit viel Glück wurden zwei Männer (offenbar auch Kosovaren) nicht getroffen. Dazu passt: Zeugen wollen nach der Tat nicht nur den Täter gesehen haben, sondern auch zwei Männer in Trainerhosen – die beiden Überlebenden.
Die Staatsanwaltschaft machte vor dem Prozess keine Angaben zum Sachverhalt. Auch die Anträge zum Strafmass werden erst an der Hauptverhandlung gestellt.
* Namen bekannt