Max K. wurde seit den 70er-Jahren immer wieder rückfällig
Bundesgericht lässt notorischen Pädophilen (76) frei

Vor 22 Jahren wurde Max K. zum letzten Mal verurteilt. Das Bezirksgericht Brugg sprach zusätzlich eine Verwahrung für den Pädophilen aus. Diese wurde jedoch aufgehoben. Jetzt kommt der Mann auf freien Fuss.
Publiziert: 19.12.2019 um 12:53 Uhr
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Aktualisiert: 19.12.2019 um 14:19 Uhr
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Prozess im Jahr 1997: Max K. verdeckt auf dem Weg ins Gericht sein Gesicht.
Foto: Dominik Baumann

Max K.* (76) liebt kleine Buben, ist ein unverbesserlicher Pädophiler. In den 70er-Jahren wurde er zum ersten Mal verurteilt. Seither missbrauchte er immer wieder Buben. 1997 wurde er zum letzten Mal schuldig gesprochen. Das Bezirksgericht Brugg sprach zusätzlich zur sechsjährigen Gefängnisstrafe eine Verwahrung aus.

2009 wurde die Verwahrung vom Aargauer Obergericht zugunsten einer stationären Massnahme aufgehoben. Jetzt kommt Max K. sogar auf freien Fuss! Das berichtet die «Aargauer Zeitung». Der Grund: Das Bundesgericht hat die stationäre Massnahme nicht verlängert. Die Aargauer Staatsanwaltschaft hatte gegen den Entscheid des Obergerichts, K. in Freiheit zu entlassen, Beschwerde eingereicht. Das Bundesgericht hat diese nun abgelehnt.

Betreutes Wohnen, Kontakt zu Kindern verboten

Eine Verwahrung komme nur als letztes geeignetes Mittel bei besonders schweren Straftaten infrage, so das Bundesgericht. Auch eine stationäre therapeutische Massnahme müsse verhältnismässig sein. «Sie hat zu unterbleiben, wenn eine gleich geeignete, aber mildere Massnahme für den angestrebten Erfolg ausreichen würde.»

Das Bundesgericht knüpfte die Entlassung von Max K. an Auflagen. So ist der Pädophile vorerst für die nächsten fünf Jahre verpflichtet, einmal pro Woche in Therapie zu gehen. Er bekommt eine Bewährungshilfe und soll in einer Institution für betreutes Wohnen untergebracht werden. Zudem ist ihm der Kontakt zu Kindern unter 16 Jahren verboten.

Verteidiger Franz Hollinger zur Zeitung: «Ab Mitte Januar soll er in einem betreuten Wohnen untergebracht werden, wo er je nach Bedarf eng- oder weitmaschiger betreut wird.»

Acht- bis zwölfjährige Opfer

Max K. wurde bereits 1995 unter Auflagen entlassen. Er bewährte sich nicht, sondern missbrauchte an seinem Wohnort in einem Mehrfamilienhaus in Brugg AG schon bald einen damals 12-jährigen Buben und weitere Kinder. Die bei der Haftentlassung angeordnete Schutzaufsicht versagte komplett.

1997 sorgte Max K. schliesslich als «schlimmster Kinderschänder der Schweiz» für Schlagzeilen. Im Prozess vor dem Bezirksgericht Brugg kam aus, wie er seine insgesamt 18 acht bis zwölf Jahre alten Opfer zu oralen und analen Praktiken brachte. Seine Masche: ein «Discozimmer» mit Fernseher und Video. Dort zeigte er den Buben Pornofilme. Dann mussten die Kinder für seine perversen Sexspiele hinhalten. «Als Belohnung gabs grosszügige Geschenke. Videospiele, Geld», schrieb BLICK damals. (noo)

* Name geändert


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