Roshan und Michael aus Lenzburg AG hätten ihre dreieinhalbjährigen Zwillinge Rafael und Rahul gerne in einer Spielgruppe im Ort angemeldet. Doch das wurde ihnen verweigert. Die Buben sind nicht willkommen – und zwar weil ihr Papis ein Paar sind, wie der «Lenzburger Bezirks Anzeiger» berichtet.
Eine solche Konstellation sei weder normal noch natürlich, habe die Leiterin gesagt. Diese Aussage wiederholte die Leitung der Kinderbetreuung später auch der Zeitung gegenüber. Eine Reaktion, die nicht nur die Eltern vor den Kopf stösst, sondern auch im Verein Spielgruppen Aargau auf Unverständnis stösst.
Die Leiterin der Regionalgruppe Aargau, Regula Aeschbach, sagt zur «Aargauer Zeitung»: «Jedem Kind soll der Zugang zu einer Spielgruppe ermöglicht werden. Das ist die Philosophie, der sich unser Verein verschrieben hat. Diskriminierendes Verhalten ist in Spielgruppen nicht erwünscht.»
«Leiterin hat sich nach der Mutter erkundigt»
Im Interview mit «20 Minuten» erzählt einer der Väter, dass er und sein Partner die Spielgruppe im Internet fanden und einen sympathischen Eindruck hatten. «Ich habe angerufen. Die Leiterin der Spielgruppe hat sich dann nach der Mutter erkundigt. Ich habe ihr gesagt, dass ich alles noch mit meinem Partner besprechen müsse», erzählt einer der Väter.
Die Leiterin habe daraufhin entgegnet, dass «Kinder sehr fies» sein könnten. Weil es eine private Spielgruppe sei, sei sie auch nicht zur Aufnahme der Kinder verpflichtet. «Ich war schockiert und sprachlos», sagt einer der Väter und ergänzt: «Ich wunderte mich, dass so etwas auch im Jahr 2019 noch möglich ist.»
Er und sein Partner haben noch nicht entschieden, wohin sie ihre Kinder schicken wollen. «Wir sind nach dem Erlebnis sehr vorsichtig. Allenfalls gehen unsere Jungs dann direkt in den Kindergarten», sagt der Vater zu «20 Minuten».
Keine gesetzliche Grundlage vorhanden
Gesetzlich könnten Roshan und Michael jedoch nicht gegen die Kindertagesstätte vorgehen. Denn im Kanton Aargau kann jedermann eine solche Institution gründen und seine eigenen Regeln festlegen. Denn die Betreuungsdienste stehen unter keiner kantonalen oder kommunalen Kontrolle und bedürfen ebenso keiner Bewilligung.
«Ich persönlich habe für die Haltung dieser Spielgruppenleiterin kein Verständnis. Im Zentrum steht das Wohl des Kindes», findet der Lenzburger FDP-Stadtrat Andreas Schmid. Er verweist auf das entsprechende Diskriminierungsverbot, welches in der Bundesverfassung verankert ist.
Jetzt schaut eine Kinderbetreuerin zu den Zwillingen
Roshan und Michael werden davon wohl keinen Gebrauch machen. Die beiden berufstätigen Männer wohnen noch nicht lange in Lenzburg. Sie seien noch unschlüssig, ob sie einen weiteren Anlauf in einer anderen Spielgruppe wagen, schreibt der «Lenzburger Bezirks Anzeiger». Derzeit kümmert sich eine Kinderbetreuerin zu Hause um die Zwillinge. Vielleicht werden die Eltern das so beibehalten, bis die Zwillinge in den Kindergarten kommen. (nbb)