Der Fall sorgte schweizweit für Empörung: Camilla T.* (21) ging in Grenchen SO in den Ausgang – trotz eines positiven Corona-Tests. Resultat: 280 Partygänger landeten wegen der jungen Frau in Quarantäne, eine Person wurde später positiv auf Covid-19 getestet. Die Verantwortlichen beim Kanton kommunizierten: «Eine positiv auf Covid-19 getestete Person hatte die vom Kantonsärztlichen Dienst angeordneten Isolationsmassnahmen missachtet und zwei Veranstaltungen im Raum Grenchen besucht.»
Dieser Darstellung widerspricht nun Camilla T. in einem Schreiben, das von einem Anwalt verfasst wurde, schiebt sie die Schuld an den Kanton weiter! Im Schreiben heisst es: «Meine Mandantin nahm am 16. Juni 2020 erste Symptome wahr, die auf eine Ansteckung mit Covid-19 hindeuteten, die sie jedoch für eine Angina hielt.» Gut eine Woche später, am 22. Juni, liess sie sich testen und erhielt ein positives Resultat.
Alles ein Missverständnis?
Und hier sei es dann zu einem Missverständnis gekommen: Der zuständige Arzt habe nämlich das Datum, an dem die ersten Symptome auftauchten, auf den Tag vor dem Corona-Test gelegt, den 21. Juni. «Das Gesundheitsamt verfügte deshalb eine zehntägige Quarantäne bis 1. Juli 2020.»
Am 24. Juni habe seine Mandantin dann mit einer Contact-Tracerin telefoniert und ihr mitgeteilt, dass die ersten Symptome schon früher aufgetaucht seien und sie nun keine mehr habe. «Die Mitarbeiterin antwortete, dass die Quarantänefrist zehn Tage nach dem Auftreten der ersten Symptome ablaufe.» Konkret: Am 26. Juni.
Kanton widerspricht Camilla T.
Gab der Kanton also grünes Licht für den Ausgang trotz Corona? Andrea Affolter, Kommunikationsbeauftragte des Regierungsrats, widerspricht scharf: «Der Kantonsärztliche Dienst hatte im Juni gegen eine auf Covid-19 positiv getestete Person eine zehntägige Isolation bis am 1. Juli 2020 angeordnet. Diese wurde nachweislich nicht eingehalten.»
Die Behauptung von Camilla T., am Telefon sei ihr etwas anderes gesagt worden, werde nun intern überprüft, so Affolter. Weil es sich um ein laufendes Verfahren handle, seien weitere Angaben nicht möglich. Auch das Verfahren der Staatsanwaltschaft läuft noch.
*Name geändert