Den 8. Januar 2019 wird Bauarbeiter Domenico B.* (37) nicht mehr vergessen. «Nach meinen Weihnachtsferien fand ich mich wie üblich gegen sechs Uhr morgens im Baugeschäft meines Arbeitgebers in Altendorf SZ ein», so der Bauarbeiter zu BLICK. «Ich freute mich auf die Arbeit und wünschte meinem Chef Luigi O.** ein gutes neues Jahr.» Daraufhin habe ihm der Inhaber des Baugeschäfts ein Couvert mit Geld in die Hand gedrückt. «Ich bräuchte nicht mehr für ihn zu arbeiten», sagte er zu mir.
Der Vorwurf: Domenico B. sei ohne ihn zu informieren, am Vortag nicht zur Arbeit erschienen. Dies bestreitet Domenico B.: «Ich sagte dem Arbeitskollegen, der mich abholen wollte, dass ich mich wegen der langen Anreise, sehr schlecht fühle. Ich bat ihn, dies dem Chef auszurichten.»
«Er sah aus wie eine Bestie, als er mir entgegenkam»
Der Geschasste bat seinen Chef, ihn nach der fristlosen Kündigung wenigstens zum Bahnhof zu fahren. «Du kannst zu Fuss gehen», habe dieser gesagt. Als Domenico B. ihn darauf als «Scemo» (zu Deutsch: Schwachkopf) titulierte, eskalierte die Situation.
«Er versetzte mir mit einem Holzstiel, an dem ein Winkelschleifer befestigt war, einen Schlag gegen den Kopf», erinnert sich der Schaler. «Er kam wie eine Bestie auf mich zu und schlug mich halb tot. Ich blutete am Kopf und ging zu Boden.» Zwei Arbeitskollegen hätten ihn vor dem Spital Lachen abgesetzt.
Beim Anmeldeprozedere, als der Verletzte kurz alleine im Behandlungsraum war, stürzte er bewusstlos zu Boden. Danach wurde er ins Zürcher Universitätsspital verlegt.
Gebrochene Schädel- und Gesichtsknochen
Gemäss einem Arztbericht hatte Domenico B. ein mittelschweres offenes Schädel-Hirn-Trauma erlitten. Brach sich Schädel- und Gesichtsknochen. Luigi O., der einige Tage in Untersuchungshaft sass, bestreitet, seinen Arbeiter bewusst mit dem Winkelschleifer geschlagen zu haben. Nach den Beleidigungen habe er ihn reflexartig mit dem Werkzeug weggestossen.
Der italienische Firmeninhaber gab in der Hafteinvernahme an, falls B. tatsächlich eine solche Verletzung gehabt hätte, dann wäre er mit ihm persönlich ins Spital gefahren. «Mein Mandant hat Domenico B. kein Schädel-Hirn-Trauma zugefügt», widerspricht der Anwalt des Firmeninhabers. «Es ist offensichtlich, dass er sich erst im Spital verletzt hat.»
Ein gerichtsmedizinisches Gutachten des Zürcher Instituts für Rechtsmedizin schreibt hingegen: «Aufgrund der Impressionsfraktur an der Schädelkalotte ist eine Entstehung im Rahmen eines Sturzes eher unwahrscheinlich.»
Anklage wegen schwerer Körperverletzung
Diese Überzeugung teilen auch die Strafverfolger: «Die zuständige Staatsanwältin hat beim Strafgericht Schwyz gegen den Beschuldigten Anklage erhoben wegen schwerer Körperverletzung», bestätigte der leitende Staatsanwalt Frederic Störi.
Dagegen wehrt sich der Anwalt von Luigi O. «Gegen die inhaltlich nicht zutreffende Anklageschrift wird sich mein Mandant vor Gericht zur Wehr setzen. Der rechtsmedizinische Bericht sei unklar und nicht eindeutig.
*Name bekannt
**Name geändert