Das Gericht in Olten SO kennt keine Gnade für den syrischen Asylbewerber. Adil P.** (24) wurde heute Morgen zu drei Jahren und neun Monaten Freiheitsstrafe verurteilt! Dies wegen sexueller Nötigung, versuchter Vergewaltigung, Exhibitionismus und Übertretung des Betäubungsmittelgesetzes.
Das Gericht folgte somit vollumfänglich den Strafanträgen der Staatsanwältin. Nur im Strafmass lag es etwas unter ihren Forderungen. Dies, weil der Vergewaltigungsversuch am Ländiweg in Olten laut Gericht zwar sehr gezielt, aber nicht geplant und sehr kurz war.
Aussagen der Opfer glaubwürdig
Beim Exhibitionismus im Zug nach Aarburg AG hatte das Gericht ebenfalls keine Zweifel. Insgesamt seien die beiden Opfer in ihren Aussagen glaubwürdig gewesen. Ganz im Gegenteil zum Beschuldigten. Dieser habe in Einvernahmen teils Dinge zugegeben, von denen er beim Prozess dann nichts mehr wissen wollte.
Der syrische Asylbewerber stand am Mittwoch in Olten vor Gericht, weil er Laksana K.* (46) am 15. April 2017 in einem Zug von Olten nach Aarburg laut Anklage «sein entblösstes Geschlechtsteil aus sexuellen Motiven zur Schau» gestellt und «daran manipuliert» habe.
Opfer wollte Beweisfoto schiessen
Laksana K. erinnerte sich im Gespräch mit BLICK: «Ich war allein im Waggon. Er sass im Abteil rechts von meinem.» Er habe Kopfhörer getragen, gepfiffen. Die Therapeutin wollte zur Arbeit nach Rothrist AG.
Da passierte es: «Plötzlich packte er seinen Penis aus.» Sie habe dies erst gesehen, als er zu ihr «Frau! Frau!» gesagt und sie zu ihm geblickt habe. «Ich schaute gleich wieder weg.»
Statt zu erstarren, ging Laksana K. in die Offensive, fragte ihn mutig: «Ich mache ein Foto, okay?» Da sei er zur Türe gegangen. Der Zug stoppte in Aarburg. Laksana K. wollte raus, ging auch zur Türe. «Ich bekam Angst, schrie um Hilfe. Denn er wollte mir mein Handy wegreissen.» Sie flüchtete in den nächsten Waggon, stieg mit einem Pärchen aus. Der Asylbewerber haute ab.
Gut zwei Wochen später habe sie den Mann nach der Arbeit beim Bahnhof Rothrist wiederentdeckt, so Laksana K. Sie rief sofort die Polizei. Die war schnell da, nahm Adil P. fest.
Versuchte Vergewaltigung in Olten
Da kam heraus: Seine DNA stimmte mit derjenigen überein, die an einer Frau (45) gefunden wurde, die am 22. März 2017 am berüchtigten Ländiweg in Olten sexuell genötigt wurde. Er soll sie zu Boden gedrückt, sich auf sie draufgesetzt und sein Glied vor ihrem Gesicht dann entblösst haben. Es folgte der Versuch der Vergewaltigung. Die Details des Übergriffs in der Anklageschrift sind abscheulich.
Für die Staatsanwältin stand beim Prozess fest: Adil P., der seit zwei Jahren in der Schweiz ist, ist ein Exhibitionist. Zudem ging er beim Übergriff am Ländiweg «brutal» vor. Von Reue zeigte er keine Spur.
«Ich musste ihn massieren wegen Schmerzen»
Adil P. behauptete vor Gericht: «Im Zug hatte ich Schmerzen am Oberschenkel und musste ihn massieren. Das geht nur unter der Hose. Ich habe in Syrien eben mal eine Kugel abgekriegt.»
Zum Vorfall am Ländiweg sagte Adil P., dass er getrunken, gekifft habe. «Ich war nicht bei vollem Bewusstsein.» Er gibt zwar Übergriffe auf die Frau zu, von einer versuchten Vergewaltigung wollte er aber nichts wissen. Als das Opfer schrie und ein Pärchen vorbeikam, haute er ab.
Staatsanwältin forderte 56 Monate Knast
Die Staatsanwältin forderte für Adil P. vier Jahre und acht Monate Gefängnis. Danach sollte er für 15 Jahre des Landes verwiesen werden.
Adil P.'s Verteidigerin forderte maximal 18 Monate – bedingt. Er habe Angehörige in der Schweiz. Weitere sollen folgen. Deshalb sollte er das Land nicht verlassen müssen.
Gericht entscheidet: Zehn Jahre Landesverweis
Dies sieht das Gericht anders: Es verurteilte Adil P. zu zehn Jahren Landesverweis. Und: Er darf sich nach abgesessener Strafe im ganzen Schengenraum nicht mehr aufhalten.
Zudem wurde der Asylbewerber noch zu einer bedingten Geldstrafe von 300 Franken und einer zu bezahlenden Busse von 100 Franken wegen dem Verstoss gegen das Betäubungsmittelgesetz verurteilt.
Und: Adil P. muss auch noch die Verfahrens- und Gerichtskosten von rund 20'000 Franken übernehmen.
Ob er oder die Staatsanwältin das Urteil vor Obergericht ziehen wird, ist noch unklar.
* Name bekannt
** Name geändert