Die Schweizer Heilmittelbehörde Swissmedic hat Anfang 2017 gegen drei öffentliche Spitäler in der Schweiz Verfahren eröffnet und sie im Juli mit einer Busse bestraft. Das berichtet heute der «Tages-Anzeiger». Betroffen sind das Universitätsspital Zürich, das Universitätsspital Basel und das Kantonsspital St. Gallen.
Die Kliniken haben laut Swissmedic «auf schwerwiegende Weise» ihre Meldepflicht verletzt. Sie kauften über Jahre bei einer Zuger Firma Medizinprodukte ein, die zum Teil grob fehlerhaft waren. Aus noch verpackten Kanülen, die bei Herzoperationen an Babys eingesetzt werden, war Rost ausgelaufen. Andere waren verbogen, oder das Spitalpersonal fand darauf Metallspäne.
Trotz der gravierenden Missstände informierten die Spitäler Swissmedic nicht – obwohl sie dazu gesetzlich verpflichtet wären.
Aufgeflogen sind die Spitäler, weil Swissmedic bei einer Hausdurchsuchung bei der Zuger Firma auf ein Dutzend E-Mails der Spitäler stiess, in denen Mängel beklagt wurden. Nach diesem Fund startete Swissmedic die Strafverfahren.
Gravierende Gleichgültigkeit
Die Heilmittelbehörde geht mit den Spitälern hart ins Gericht: Die in der Schweizer Spitallandschaft herrschende Gleichgültigkeit sei gravierend. «Es bedarf einer konsequenten strafrechtlichen Verfolgung», steht in den Strafbescheiden gegen die Spitäler.
Die Strafe jedoch fällt vorerst mild aus: Die Spitäler müssen nur je 5000 Franken Busse zahlen. «Erst im Wiederholungsfall kann Swissmedic Verantwortliche mit bis zu 50'000 Franken büssen», heisst es im Bericht. weiter.
Eigentlich müssten die Lieferfirmen die einwandfreie Qualität der Medizinprodukte gewährleisten. Bevor sie ein Produkt auf den Markt bringen dürfen, werden sie von einer privaten Kontrollfirma zertifiziert. Die Zuger Firma hat das Gütesiegel erhalten. Der Fall zeigt deshalb: Das Überwachungssystem funktioniert nur, wenn die Spitäler konsequent Fehler melden.
Die Spitäler beteuern, das Personal nun verstärkt zu schulen und beim Einkauf die Kontrollen zu verschärfen. (noo)
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