Boris* (12) sorgt mit seinen horrenden Betreuungskosten von bis zu 85’000 Franken monatlich weiter für rote Köpfe. Nicht nur bei seiner Wohngemeinde Wettswil am Albis ZH. BLICK weiss: Im Hintergrund tobt ein erbitterter Streit zwischen verschiedenen Institutionen um die Kosten.
Das Sondersetting für den Buben aus Weissrussland könnte auch den Aufenthaltsstatus seiner Mutter Tatsiana Zahner (40) in der Schweiz gefährden. Die Weissrussin und ihr Kind (beide mit C-Bewilligung) kamen 2008 in die Schweiz, als Zahner einen Schweizer heiratete.
Drohung und Verwarnung vom Migrationsamt
Am 25. Januar 2017 flatterte ihr ein eingeschriebener Brief des Migrationsamtes Zürich ins Haus. In dem heisst es, dass die Gemeindeverwaltung Wettswil die Weissrussin seit dem 1. Juni 2014 mit insgesamt 158’430.70 Franken von der Sozialhilfe unterstützen musste. Ein Grossteil der Kosten ging dabei für die Fremdplatzierung von Boris drauf.
Weiter steht, dass die Niederlassungsbewilligung widerrufen werden kann, «wenn die Ausländerin oder der Ausländer oder eine Person, für die sie oder er zu sorgen hat, dauerhaft und in erheblichem Mass auf Sozialhilfe angewiesen ist». Das Migrationsamt verwarnt Tatsiana Zahner auch, weil sie die monatlich 600 Franken «Schadensminderung» nicht gezahlt hat. «Ich konnte das Geld einfach nicht aufbringen, weil ich nicht genug verdient habe», sagt die Weissrussin zu BLICK.
In Zukunft soll sich das aber ändern. Sie verspricht: «Ich werde nun regelmässig einzahlen. Ich habe nun endlich mein Arbeitspensum als Verkäuferin auf 80 Prozent aufstocken können.»
Migrationsexperte: «Eine Working Poor bestraft»
Laut Marc Spescha, Experte für Migrationsrecht, ist im Extremfall sogar eine Ausschaffung möglich. Im konkreten Fall sieht er aber die Bedingungen dazu nicht erfüllt: «Hier wird eine Working Poor bestraft. Der Frau kann nicht vorgeworfen werden, dass sie nicht mehr verdient, wenn sie ihre Arbeitskraft voll ausschöpft.» Dazu kommt, dass der Entzug des Kindes quasi gegen ihren Willen erfolgte, was die hohen Kosten überhaupt verursachte.
Die Drohung im Schreiben richtet sich gegen die Mutter, nicht aber gegen das Kind. Es ist eine verzwickte Situation für die Behörden.
Mit einer Ausschaffung würde man dem Buben die «zentrale Bezugsperson entziehen», so der Experte. «Würde man anderseits das Kind ebenfalls wegweisen, würde das Ziel des Sondersettings vereitelt.»
Fakt ist: Das Schreiben und die Zahlen des Migrationsamtes beissen sich mit Aussagen von Gemeindepräsident Hanspeter Eichenberger, der gegenüber BLICK verneinte, dass Wettswil ZH für die Betreuung aufgekommen sei. O-Ton: «Die Gemeinde Wettswil hat bis heute null Franken ausgelegt.»
Ämter und Behörden schweigen
Sämtliche BLICK-Anfragen zum Fall wurden nicht beantwortet. Auch beim Migrationsamt will man sich über eine mögliche Ausschaffung von Tatsiana Zahner und ihrem Sohn nicht äussern. Man verweist auf die allgemeine Gesetzeslage.
Tatsiana Zahner wünscht sich zusammen mit ihrem Sohn klar eine Zukunft in der Schweiz. «Ich hoffe, dass mein Sohn bald nach Hause kann. Das ist viel günstiger. Ich störe mich selber auch sehr an den hohen Kosten.»
*Name geändert