Die Erfahrungen hätten gezeigt, dass das Instrument seine Wirkung verfehle. Nur kleiner Teil der Prämien werde nachbezahlt, sagte Komissionssprecherin Barbara Leibundgut (FDP). Die Liste habe keine abschreckende Wirkung, denn die Zahl der säumigen Prämienzahler sei seit der Einführung um das Zweieinhalbfache angestiegen.
Dieser Meinung schlossen sich die meisten Fraktionen an. Selbst die FDP, die damals mit einem Vorstoss die Führung einer Liste angeregt hatte, sprach sich mehrheitlich für die Streichung dieses Instruments aus.
Einzig die SVP-Fraktion war geschlossen für die Beibehaltung. Die Liste ziele auf Personen ab, die zwar zahlen können, dies aber nicht tun. Bezüger von Sozialhilfe und Ergänzungsleistungen würden nicht auf dieser Liste landen, sagte der Sprecher. Der Kanton müsse mit oder ohne Liste 85 Prozent der nicht bezahlten Prämien übernehmen, sagte ein Einzelsprecher der FDP.
Es gehe um die Grundversorgung einer sozial und wirtschaftlich schwachen Bevölkerungsgruppe, rief Regierungsrätin Susanne Schaffner (SP) in Erinnerung. Auch wer nicht genügend Mittel aufweise, habe Anrecht auf eine medizinische Grundversorgung.
Seit dem 1. November 2012 werden im Kanton Solothurn Personen, welche ihrer Pflicht zur Bezahlung der Krankenkassenprämien und Kostenbeteiligungen trotz Betreibung nicht nachkommen, auf einer schwarzen Liste erfasst. Der Kanton Solothurn ist neben den Kantonen Luzern, Zug, St. Gallen, Schaffhausen, Graubünden, Aargau, Thurgau und Tessin einer von neun Kantonen, die von dieser Möglichkeit Gebrauch machen oder Gebrauch gemacht hatten.
In vielen dieser Kantone sind Vorstösse zur Abschaffung hängig. Die Bündner Regierung liquidierte die Liste Ende Juni. Der Zürcher Regierungsrat verzichtete vor einem Jahr auf eine Einführung, die Basler Regierung tat das schon früher. In Luzern lehnte das Parlament die Abschaffung der Liste vor zwei Jahren ab. Das Baselbieter Kantonsparlament verwarf die Einführung der Liste.
Bei Personen, die auf der Liste erfasst sind, müssen die Krankenversicherer nur noch für Notfallbehandlungen aufkommen. Für andere medizinische und pflegerische Leistungen fällt die Leistungspflicht der Versicherer dahin. Auf der Solothurner Liste waren 2678 Personen aufgeführt per Ende Oktober 2017.