Kesb-Drama wegen toter Mutter
Mädchen muss nicht gegen ihren Willen zum Vater ziehen

Nach dem Krebstod ihrer Mutter will eine Jugendliche aus Solothurn lieber bei der Schwester als beim Vater wohnen. Dieser zog vor Bundesgericht - und blitzte ab.
Publiziert: 10.07.2018 um 13:41 Uhr
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Aktualisiert: 14.09.2018 um 16:20 Uhr
Die junge Frau möchte lieber in der Wohnung der Schwester statt beim Vater wohnen. (Symbolbild)
Foto: Keystone

Die Mutter ist tot, doch zum Vater will die junge Frau nicht! Das Bundesgericht entschied heute über einen wegweisenden Fall, der die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (Kesb) schon lange beschäftigt. 

Ein 16-jähriges Mädchen aus dem Kanton Solothurn verlor seine Mutter, in deren Wohnung sie in den letzten Jahren gelebt hat. Nun will die Jugendliche weiterhin dort mit der älteren Schwester und dem neuen Lebenspartner der verstorbenen Mama leben. Die Kesb hat verfügt, dass das Mädchen bleiben kann – und nicht zu ihrem Vater ziehen muss, der von der Mutter getrennt war. Das berichtet der «Tages-Anzeiger». 

Freund der Mutter als Pflegevater

Das passte dem Vater gar nicht: Er hat den Kesb-Entscheid bis vor Bundesgericht gezogen. Doch das Bundesgericht bestätigt den Entscheid des Verwaltungsgerichts des Kantons Solothurn, wonach eine Jugendliche gemäss ihrem ausdrücklichen Wunsch weiterhin zusammen mit ihrer älteren Schwester beim früheren Lebenspartner der verstorbenen Mutter leben darf. Es weist die Beschwerde des Vaters ab.

Das Bundesgericht hält fest, dass es unbestritten sei, dass der Vater grundsätzlich erziehungsfähig und in der Läge wäre, seine Tochter zu betreuen. «Dies allein ist aber nicht entscheidend», schreibt es in seinem Entscheid. Es habe «dem klaren Willen der urteilsfähigen jugendlichen Tochter grosses Gewicht beimessen und ihren Wunsch respektieren, die aktuelle Wohnsituation beizubehalten.»

Streit um Besuchszeiten

Wie konnte es so weit kommen? Der Zank zwischen den Eltern eskalierte bei der Trennung. Darauf wurde so heftig um Besuchszeiten gestritten, dass der Richter einen Erziehungsbeistand einsetzte. Die ältere Tochter wandte sich dann vom Vater ab, die Jüngere besuchte ihn weiterhin an Wochenenden.

Doch ganz zum Vater wollte sie nach dem Tod ihrer Mutter nicht ziehen, sie möchte ihre vertraute Umgebung nicht verlassen. Nach Anhörung aller Beteiligten hat die Kesb dem Wunsch der Tochter entsprochen. Weiter hat die Kesb den Partner der Mutter offiziell zum Pflegevater ernannt. Er kommt für Kost und Logis auf und zahlt alle Rechnungen. 

Seit Monaten keinen Kontakt

Der Knackpunkt: Wenn ein Elternteil stirbt, gehen die Elternrechte üblicherweise an das lebende Elternteil über. Nicht so in diesem Fall. Mittlerweile hat sich das Verhältnis zwischen der jüngeren Tochter und dem leiblichen Vater verschlechtert, sie haben seit Monaten keinen Kontakt.

«Wir hatten es gut, bis sich die Kesb eingeschaltet hat. Es wäre doch Aufgabe der Behörde, zu schlichten», sagt der Vater weiter zum «Tages-Anzeiger». Die Kesb wollte sich wegen des Persönlichkeitsschutzes nicht zum Fall äussern. (amü/neo)

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