Keine Sonderbehandlung für Sohn von Ueli Maurer
Bundesgericht lehnt Geheimprozess ab

Der Sohn von Ueli Maurer hat vor dem Bundesgericht versucht, einen geheimen Prozess für seinen Autounfall unter Alkoholeinfluss zu bekommen. Das Bundesgericht lehnte aber ab.
Publiziert: 20.05.2018 um 02:17 Uhr
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Aktualisiert: 13.09.2018 um 01:25 Uhr
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Vor drei Jahren baute der Bundesrats-Sohn einen Selbstunfall in Hinwil ZH.
Foto: Beat Kaelin

Vor drei Jahren krachte der Sohn von Bundesrat Ueli Maurer mit seinem Auto in eine Hauswand in Hinwil ZH. Dafür muss er sich vor dem Bezirksgericht Hinwil verantworten. Er soll den Unfall unter Alkoholeinfluss gebaut haben.

Damit nicht genug: In dem Prozess soll es auch um Vermögensdelikte sowie Gewalt und Drohung gegen Beamte gehen.

Eigentlich hätte er in einem abgekürzten Verfahren verurteilt werden können. Man einigte sich mit der Staatsanwaltschaft bereits auf Anklage und Strafmass, wie die «SonntagsZeitung» berichtet.

Angst um Job

Doch der Bundesrat-Sohn wollte, dass der Prozess im Geheimen geführt wird. Seine Forderungen: Keine Gerichtsreporter, kein Eintrag im Sitzungskalender und keine Details zu den vorgeworfenen Straftaten. Ausserdem soll das Urteil geheim gehalten werden. Er fürchte um seine Arbeitsstelle, so sein Anwalt. Und würden Details über die Anklage bekannt, könnte er nicht nur seinen Job verlieren, sondern auch nur schwer einen neuen finden, schreibt die «SonntagsZeitung».

Das sieht das Bezirksgericht anders und lehnte die Forderungen ab.

Mit Cannabis erwischt

Doch der Maurer-Spross gab nicht auf, zog bis ans Bundesgericht – ohne Erfolg. Dort wurde entschieden: Medien sind an der Verhandlung zugelassen, dürfen über den Fall berichten, wenn auch ohne Details zum Angeklagten. Name, Alter oder Wohnort dürfen nicht genannt werden. Nun spielt der Bundesrat-Sohn mit dem Gedanken die Schweiz nach dem Prozess zu verlassen.

Schon in der Vergangenheit war der Maurer-Spross mit dem Gesetz in Konflikt geraten. So etwa wurde er im Juni 2014 von der Polizei mit Cannabis erwischt. Zuvor hatte er vergeblich versucht, sich der Kontrolle zu entziehen. Die Folge: eine Anzeige bei der Jugendanwaltschaft wegen des Besitzes von Betäubungsmitteln sowie Hinderung einer Amtshandlung. (jmh)

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