Beihilfe zum Suizid ist in der Schweiz grundsätzlich legal. Allerdings nicht, wenn diese Hilfe aus «selbstsüchtigen Beweggründen» gewährt wird, also zu viel Geld dafür kassiert wird. In diesem Fall wurde jedoch Dignitas-Gründer Ludwig A. Minelli (85) freigesprochen.
Der Freispruch ist eine herbe Schlappe für den Staatsanwalt: Er hatte für den Minelli eine bedingte Geldstrafe wegen Beihilfe zum Selbstmord aus selbstsüchtigen Gründen und Wucher verlangt. Das Gericht kam aber zum Schluss, dass es dem Staatsanwalt nicht gelungen sei, egoistische Beweggründe zu beweisen.
Keine Beweise für 100'000-Franken-Spende
Minelli verhalf beim ersten angeklagten Fall einer 80-jährigen Deutschen. Er musste das Rezept für die tödliche Dosis Natrium-Pentobarbital besorgen. Einige Ärzte hätten sich jedoch geweigert, weil die Frau zwar lebensmüde aber nicht todkrank war. Für den Staatsanwalt war klar, dass sich Minelli nur deshalb so eingesetzt hatte, weil die Frau ihm 100'000 Franken gespendet hatte. Das Gericht entschied jedoch, dass dies nicht bewiesen sei.
Die beiden anderen Begleitungen, die der Staatsanwalt vor Gericht brachte, betrafen eine Mutter und ihre Tochter, ebenfalls aus Deutschland. Beide zahlten je rund 10'000 Franken, doppelt so viel wie der Staatsanwalt für nötig erachtete. Auch hier erkannte das Gericht aber keine selbstsüchtigen Gründe.
Minelli erhält Prozessentschädigung
Der Dignitas-Chef gab während des Prozesses zu, dass mit allfälligen Überschüssen auch Vereinstätigkeiten finanziert werden. Ein Problem sah er in dieser Querfinanzierung nicht. «Ohne die Existenz dieses Vereins wäre eine Suizidbegleitung ja gar nicht erst möglich», sagt er.
Minelli übte beim Prozess im Mai bereits scharfe Kritik am Staatsanwalt. Das Verfahren sei unverhältnismässig, die Vorwürfe haltlos und lächerlich. Nun erhält der 85-Jährige 135'000 Franken Prozessentschädigung aus der Staatskasse. Dieses Geld ist für die Entschädigung seines Rechtsanwaltes vorgesehen. (SDA/szm)
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