Es war ein Bittgebet voller Hass und Feindseligkeit. Während einer Predigt in der Bieler Ar'Rahman-Moschee soll der libysche Imam Abu Ramadan (64) gegen Andersgläubige gehetzt haben.
Der Islamist betete zu Allah: «Ich bitte dich, die Feinde unserer Religion zu vernichten, vernichte die Juden, die Christen und die Hindus und die Russen und die Schiiten. Gott, ich bitte dich, sie alle zu vernichten und dem Islam seinen alten Ruhm zurückzugeben.»
Bisher unternahm die Justiz nichts gegen die Gewalttiraden. Noch letzte Woche liess die Berner Staatsanwaltschaft verlauten, Aussagen in den Medien, wonach der Imam strafrechtlich relevante Aufrufe gemacht haben soll, könnten nicht bestätigt werden.
Führten Tonbänder zur Kehrtwende?
Jetzt hat die Staatsanwaltschaft Berner Jura-Seeland doch reagiert – und eine Voruntersuchung eingeleitet. Sprecher Christof Scheurer bestätigt BLICK: «Wir prüfen nun den Sachverhalt auf seine strafrechtliche Relevanz hin.» Noch sei zwar kein offizielles Strafverfahren eröffnet worden, man habe aber Ermittlungen aufgenommen.
Grund für die Kehrtwende ist eine kürzlich eingegangene anonyme Anzeige. Details will Scheurer nicht preisgeben. Auch nicht, ob der Staatsanwaltschaft Tonbandaufnahmen der Predigten zugespielt wurden.
«Aufruf zum Hass»
Für Rechtsexperten ist der Fall schon lange klar: Abu Ramadans Aussagen sind eine eindeutige Straftat. So sagt etwa Gerhard Fiolka (42), Rechtsprofessor an der Uni Freiburg, zu BLICK: «Das Gebet ist ein Aufruf zum Hass.» Die Rassismus-Strafnorm sei «klar erfüllt».
Abu Ramadan selbst bestreitet die Vorwürfe. Der Inhalt seines arabischen Gebets sei falsch übersetzt worden. Er habe nie zur Vernichtung Andersgläubiger aufgerufen. Im «Tages-Anzeiger» sagte er: «Ich rufe niemanden zu einer Tat auf. Ich will das nicht. Das wäre strafbar. Ich bitte nur Allah um Gerechtigkeit.»
600'000 Franken Sozialhilfe kassiert
Konsequenzen drohen dem Islamisten unterdessen auch von anderer Seite. Das Staatssekretariat für Migration (SEM) hat Abu Ramadan, der als Flüchtling in die Schweiz kam und während Jahren rund 600'000 Franken an Sozialhilfe bezog, den Asylstatus entzogen. Grund: Obwohl der Imam in seinem Heimatland Libyen angeblich mit dem Tod bedroht ist, reiste er mehrmals dorthin zurück.
Noch ist der Asyl-Entscheid allerdings nicht rechtskräftig, der Prediger hat Rekurs eingelegt. Sobald das Verfahren abgeschlossen ist, will auch der Kanton Bern handeln. Die Behörden wollen prüfen, ob dem Prediger auch die Niederlassungsbewilligung aberkannt werden soll. Dann würde Abu Ramadan nach Libyen zurückgeschickt.
Nachdem der «Tages-Anzeiger» und die SRF-Sendung «Rundschau» die arabischen Hasspredigten des Bieler Imams Abu Ramadan publik gemacht hatten, entbrannte letzte Woche ein Streit um die Deutung der Zitate.
Die «Weltwoche» zog aufgrund eigener Übersetzungen in Zweifel, dass der Prediger direkt zur «Vernichtung» und «Zerstörung» Andersgläubiger aufgerufen hat. Demnach hat der Imam lediglich das arabische Wort für «sich annehmen» gebraucht – alles Weitere hätten die Journalisten hineininterpretiert.
«Tages-Anzeiger» und «Rundschau» halten an ihrer Version fest. Zwar könne das strittige Verb tatsächlich mit «sich annehmen» ins Deutsche übersetzt werden. Aus dem Gesamtkontext der Predigt gehe jedoch klar hervor, dass Abu Ramadan Andersgläubigen den Tod wünsche. Schützenhilfe kommt von Islamwissenschaftler Reinhard Schulze. Er hält die ursprüngliche Übersetzung für legitim.
Nachdem der «Tages-Anzeiger» und die SRF-Sendung «Rundschau» die arabischen Hasspredigten des Bieler Imams Abu Ramadan publik gemacht hatten, entbrannte letzte Woche ein Streit um die Deutung der Zitate.
Die «Weltwoche» zog aufgrund eigener Übersetzungen in Zweifel, dass der Prediger direkt zur «Vernichtung» und «Zerstörung» Andersgläubiger aufgerufen hat. Demnach hat der Imam lediglich das arabische Wort für «sich annehmen» gebraucht – alles Weitere hätten die Journalisten hineininterpretiert.
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