Der Bieler Salafist und Präsident des Islamischen Zentralrates der Schweiz (IZRS), Nicolas Blancho (32), hat offenbar vor, sich eine Faustfeuerwaffe zuzuluegen.
Blancho hat bei der Berner Kantonspolizei einen Waffenerwerbsschein für eine Pistole des Herstellers Sig Sauer beantragt. Dieser wurde ihm allerdings verweigert, wie der «Tages Anzeiger» heute schreibt. Blancho rekurriert gegen diesen Entscheid.
Dem Bericht zufolge musste Blancho am 20. Februar dieses Jahres wegen seines Gesuchs persönlich auf einem Polizeiposten vorsprechen. Blancho selbst sagt, er erfülle alle Voraussetzungen für einen Waffenerwerbschein. Er verfüge über einen tadellosen Leumund und einen leeren Strafregistersauszug.
Doch das scheint die Prüfer nicht überzeugt zu haben. Die Kantonspolizei Bern hat den Antrag abgelehnt – obwohl «keine Hinweise auf Selbst- oder Drittgefährdung» vorliegen.
Blancho spricht von «fadenscheinigen Gründen» im Zusammenhang mit der Ablehnung. Möglicherweise habe eine Rolle gespielt, dass er keinen Militärdienst geleistet habe. Dies tue er aber nicht, weil er keine Waffe tragen könne – sondern, weil ihm angeblich religiöse Praktiken während des Dienstes veweigert wurden.
Blancho will nun von der Militär– und Polizeidirektion des Kantons Bern genauer wissen, weshalb, er keine Pistole kaufen darf.
Die Waffe möchte er sich laut dem «Tages-Anzeiger» zulegen, weil er und seine Familie immer wieder beschimpft und bedroht würden und er bei Veranstaltungen auch schon attackiert worden sei.
«Ich lebe nicht in Angst und Terror», sagte Blancho der Zeitung, «aber eine gewisse Vorsicht ist angebracht.»
ISZRS vermutet nun, dass der Schweizer Nachrichtendienst NDB dafür gesorgt habe, dass der Antrag Blanchos an die Öfentlichkeit kommt. In einer Stellungnahme schreibt IZRS-Sprecher Qaasim Illi: «Bei der im Zusammenhang mit dem Antrag verlangten Vorsprache Herr Blanchos bei der Berner Kantonspolizei war auch ein Mitarbeiter des NDBs zugegen.»
Der habe zugegeben, dass der Antrag bis «weit nach oben» für rote Köpfe sorge, er jedoch keinen Hinderungsgrund erkennen könne. (bau/bih)
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