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In Zürich und Aarau verhindern Rekurse den Bau der Fussballstadien
Spielverzögerungen ohne Ende!

Es gibt wohl kaum etwas Komplizierteres, als ein Fussballstadion zu planen. Einsprachen und Rekurse verzögern Neubauprojekte in Aarau und Zürich schon seit Jahrzehnten. Und beide können auch heute noch nicht gebaut werden.
Publiziert: 20.02.2019 um 08:58 Uhr
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Aktualisiert: 20.02.2019 um 08:59 Uhr
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Das Projekt Pentagon war der erste Versuch der Credit Suisse 2003, auf dem Hardturm-Areal in Zürich ein neues Stadion zu realisieren. Die Zürcher sagten Ja, aber Rekurse zwangen die Credit Suisse am Ende in die Knie.
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Flavio Paolo RazzinoNachrichtenchef

Wer Überbauungen plant und realisieren will, wird oft ausgebremst und immer öfter erpresst. Erfahrungen, die Patrick Müller aus Kriens LU mit Mehrfamilienhäusern, die Halter AG in Neuhausen am Rheinfall SH mit Hochhäusern und die Maron AG in Romanshorn TG mit einem Wohn- und Gewerbehaus machen müssen.

Doch es geht noch viel komplizierter. Nämlich dann, wenn Fussballklubs Stadien bauen möchten. Das zeigen die Projekt-Odysseen ums Torfeld Süd in Aarau und das Hardturm-Stadion in Zürich.

Neues Projekt, neuer Ärger

In Aarau wartet die Challenge League seit elf Jahren auf ein neues Stadion. 2008 sagten die Aarauer an der Urne Ja zu einem Projekt mit Einkaufszentrum. Doch Einsprachen von Anwohnern, die bis vors Bundesgericht weitergezogen wurden, verzögerten den Baustart jahrelang.

Dann änderte die Generalunternehmung HRS 2017 das Projekt grundlegend, plante statt Einkaufszentrum neu vier Hochhäuser, die neben dem Stadion zu stehen kommen sollten.

53 Anwohner reichten daraufhin Einsprachen ein. Frühestens im November müssen die Aarauer erneut an der Urne über das geänderte Projekt abstimmen.

Eine Schicksalsfrage

Erst danach kann das Baugesuch für das eigentlich Stadion und die Hochhäuser eingereicht werden. Und auch dann sind wieder Einsprachen möglich, die durch alle Instanzen gezogen werden können. Weitere, jahrelange Verzögerungen drohen.

Für Alfred Schmid, Präsident des FC Aarau, geht es bei der anstehenden Abstimmung um alles: «Ohne Stadion stirbt in unserem Kanton der Profifussball. Somit ist die Abstimmung eine Schicksalsfrage für den FC Aarau», sagt er zu BLICK.

Nach der Abstimmung ist vor dem Rekurs

Noch viel länger ringen sie schon in Zürich um ein neues Stadion auf dem Hardturm-Areal. 2002 stellte die Stadt ein Neubauprojekt mit dem Namen Pentagon vor. Investor: die Credit Suisse. 

Doch nach einer gewonnenen Volksabstimmung kamen die ersten Rekurse – von Umweltverbänden und Anwohnern. In der Kritik: Bauhöhe, Lärmbelästigung und Schattenwurf. Das Projekt Pentagon starb schliesslich 2009 im Rekurssumpf, als die Credit Suisse entnervt den Projektabbruch verkündete.

Bau-Kauderwelsch kurz erklärt

Zonenplan

Der Zonenplan legt fest, wo in einer Gemeinde welche Nutzung der Grundstücke erlaubt ist. Hier Gewerbe und Industrie, da Wohnen, dort öffentliche Anlagen. In klassischen Wohnzonen dürfen beispielsweise keine Gewerbeobjekte gebaut werden. Es gibt aber auch Mischformen, klassischerweise die Kernzone, wo sowohl mässig störendes Gewerbe und Wohnen erlaubt sein können. Im Zonenplan wird bereits geklärt, wo beispielsweise in Wohnzonen dreigeschossig (W3) oder nur zweigeschossig (W2) gebaut werden kann. Vorgaben zu Aussehen und Form der Gebäude macht der Zonenplan aber nicht.

Bauordnung

In der Bauordnung erfahren Planer, was auf einem einzelnen Grundstück erlaubt oder verboten ist. Müssen Bauprojekte Giebeldächer haben – oder sind Flachdächer vorgeschrieben? Wie hoch dürfen die Gebäude maximal werden? Gibt es Vorschriften zum Schutz des Ortsbildes?

Gestaltungsplan

Gerade bei grösseren Überbauungen kann ein Gestaltungsplan erforderlich werden. Damit versucht man, die Qualität einer Überbauung zu verbessern. Im Gestaltungsplan wird – viel genauer als beim Zonenpan – festgelgt, wie mehrere geplante Liegenschaften auf einem Grundstück angeordnet werden sollen. Auch die Freiflächen, die Zufahrten und die Parkplätze werden hier definiert. Zudem die Volumen der geplanten Gebäude. Gegen den Quartierplan kann man bis vor Bundesgericht prozessieren. 

Baugesuch

Wer bauen will, muss ein Baugesuch einreichen, das von den Behörden bewilligt werden muss. Im Baugesuch wird detailliert erklärt, wie ein Grundstück überbaut werden soll. Von der Farbe der Fassade bis zur Tiefe eines Balkons: Im Baugesuch legt man sich bis aufs letzte Detail fest. Gegen das Baugesuch kann nur bis vor das kantonale Verwaltungsgericht prozessiert werden.

Zonenplan

Der Zonenplan legt fest, wo in einer Gemeinde welche Nutzung der Grundstücke erlaubt ist. Hier Gewerbe und Industrie, da Wohnen, dort öffentliche Anlagen. In klassischen Wohnzonen dürfen beispielsweise keine Gewerbeobjekte gebaut werden. Es gibt aber auch Mischformen, klassischerweise die Kernzone, wo sowohl mässig störendes Gewerbe und Wohnen erlaubt sein können. Im Zonenplan wird bereits geklärt, wo beispielsweise in Wohnzonen dreigeschossig (W3) oder nur zweigeschossig (W2) gebaut werden kann. Vorgaben zu Aussehen und Form der Gebäude macht der Zonenplan aber nicht.

Bauordnung

In der Bauordnung erfahren Planer, was auf einem einzelnen Grundstück erlaubt oder verboten ist. Müssen Bauprojekte Giebeldächer haben – oder sind Flachdächer vorgeschrieben? Wie hoch dürfen die Gebäude maximal werden? Gibt es Vorschriften zum Schutz des Ortsbildes?

Gestaltungsplan

Gerade bei grösseren Überbauungen kann ein Gestaltungsplan erforderlich werden. Damit versucht man, die Qualität einer Überbauung zu verbessern. Im Gestaltungsplan wird – viel genauer als beim Zonenpan – festgelgt, wie mehrere geplante Liegenschaften auf einem Grundstück angeordnet werden sollen. Auch die Freiflächen, die Zufahrten und die Parkplätze werden hier definiert. Zudem die Volumen der geplanten Gebäude. Gegen den Quartierplan kann man bis vor Bundesgericht prozessieren. 

Baugesuch

Wer bauen will, muss ein Baugesuch einreichen, das von den Behörden bewilligt werden muss. Im Baugesuch wird detailliert erklärt, wie ein Grundstück überbaut werden soll. Von der Farbe der Fassade bis zur Tiefe eines Balkons: Im Baugesuch legt man sich bis aufs letzte Detail fest. Gegen das Baugesuch kann nur bis vor das kantonale Verwaltungsgericht prozessiert werden.

Stadtzürcher gegen 216-Millionen-Franken-Investition

Die Stadt Zürich lancierte daraufhin 2010 das Hypodrom. Aber die 216-Millionen-Franken-Investition wurde von den Stadtzürchern an der Urne hauchdünn verworfen.

2014 rief die Stadt schliesslich einen Investorenwettbewerb aus. Es ist der bislang letzte Versuch, ein Stadion für den FC Zürich und den Grasshopper Club auf die Beine zu stellen. 2016 kürte die Stadt das Projekt Ensemble zum Gewinner.

Nun soll das Fussballstadion zusammen mit zwei Hochhäusern gebaut werden. Im November 2018 sagten die Stadtzürcher nach einem emotionalen Abstimmungskampf Ja zum Projekt.

Erneut drohen Einsprachen und Rekurse

Gebaut werden kann aber noch lange nicht. Denn nach dem Ja zum Projekt muss die Stadt nun als Nächstes einen Gestaltungsplan für das Areal bewilligen. Dagegen können Anwohner und Verbände wiederum Einsprache erheben – mit Rekursmöglichkeiten bis vors Bundesgericht. 

Und damit müssen die Planer auch rechnen. Denn mit Marcel Knörr, ehemaliger FDP-Gemeinderat und Präsident des Heimatschutzes, steht ein prominenter Projektgegner am Start. Nach der Stadion-Abstimmung kündigte er im SRF an, weiterzukämpfen. «Wenn nötig. bis vors Bundesgericht.»

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