Mehrere Jahrzehnte lang vergriff er sich an Nichten, Neffen und Enkeln, an Göttikindern und sogar an seinen eigenen Kindern. Als der heute 70 Jahre alte Hans J.* sie sexuell missbrauchte, waren sie zwischen vier und 15 Jahre alt. Am Ende stoppte sein letztes und jüngstes Opfer den Missbrauch. Enkel Markus* schilderte 2014 gegenüber der Polizei, wie J. ihm ans «Schnäbi» griff.
Am Mittwoch stand der Täter in Olten SO vor Gericht. Opferanwältin Stephanie Selig berichtete, wie verstört und aggressiv der kleine Markus* damals nach dem Besuch bei seinem Grossvater reagiert hatte. Als die Mutter Genaueres von ihm wissen will, erzählt er Ungeheuerliches.
Es geschah während Übernachten bei Oma und Opa
Es geschah offenbar jeweils dann, wenn der Junge bei den Grosseltern übernachtete. Die Anklageschrift fasst die Übergriffe in kühlem Juristendeutsch zusammen: «Der Beschuldigte berührte und streichelte den Penis des Geschädigten teilweise über und teilweise unter den Kleidern.»
Nachdem der kleine Markus seiner Mutter gebeichtet hatte, was ihm geschehen war, kamen längst verdrängte Missbrauchserfahrungen aus ihrer eigenen Kindheit wieder hoch – auch bei ihr selbst war J. zum Täter geworden. Der eigene Vater! Das nährte einen ungeheuren Verdacht: Wahrscheinlich gibt es weitere Opfer.
Und tatsächlich: Nachdem die Mutter mit anderen Müttern in ihrer Verwandtschaft gesprochen hatte, zählte sie elf Opfer. Im Frühling 2014 schliesslich geht sie mit Markus zur Polizei und bringt damit die Untersuchung ins Rollen.
Übergriffe auf fünf Kinder vor Gericht – andere sind verjährt
Viereinhalb Jahre dauerte es, bis es zum Prozess vor Gericht kam. Dutzende Interviews wurden geführt. Am Ende kam es wegen der Übergriffe auf fünf Kinder zur Anklage. Die übrigen Taten waren verjährt.
Diese Woche nun sass der harmlos wirkende Rentner mit kurzem weissem Haar und kariertem Hemd in Saal 106 des Amtsgerichts Olten-Gösgen. Zuletzt arbeitete er in einer Fabrik bei Olten. Er lebt mit seiner Ehefrau zusammen. Seit 45 Jahren sind sie verheiratet, haben drei Kinder.
Nur einmal gibt Hans J. zu, wie er seinem Göttibub Andreas* bei einem Familienfest die Badehose runterzog. Auf die Frage von Amtsgerichtspräsidentin Eva Berset, warum er das getan habe, antwortet er: Es habe ihn «wundergenommen», was da sei. «Weil ich wohl pädophil bin», bringt er noch heraus.
«Warum sollten diese Opfer lügen?»
Im Übrigen bestreitet er die Übergriffe. «Warum sollten all diese Opfer lügen?», will die Richterin wissen. Der Angeklagte zuckt nur mit den Schultern. Am meisten unter den Übergriffen litt Göttibub Andreas*: Bei Familientreffen, selbst am Weihnachtsfest, wenn die ganze Familie beim Grossvater übernachtete, nutzte Hans J. jede Gelegenheit, sich dem Jungen zu nähern, ihm zwischen die Beine zu fassen.
Zu Übergriffen kam es auch auf Nichte Sandra*. Mehrmals berührte er das damals knapp siebenjährige Mädchen unter dem Pyjama, drang mit dem Finger in ihre Vagina ein. Vor Gericht schilderte Anwältin Selig, dass Sandra noch heute unter den Übergriffen leidet.
Keine Reue, «Familie enttäuscht und tief getroffen»
Das Gericht sprach den Mann schliesslich wegen mehrfachen sexuellen Handlungen mit Kindern, mehrfachen versuchten sexuellen Handlungen mit einem Kind und Pornografie schuldig. J. konnte der Konsum von pädophilen Fotos nachgewiesen werden. Das Urteil ist mild: zwei Jahre Gefängnis bedingt, bei einer Probezeit von fünf Jahren. Einzig die Verfahrenskosten von rund 18’000 Franken muss der Mann abstottern. Das Urteil kann an die nächste Instanz weitergezogen werden und ist daher noch nicht rechtskräftig.
Die Anwältin der Opfer war auf ein mildes Urteil gefasst. Auch die Opfer und ihre Familien waren darauf vorbereitet. «Die Betroffenen, deren Leben zerstört ist, haben vor allen Dingen auf eine Entschuldigung und Einsicht gehofft.»
Selig betonte, wie die Familie bis zuletzt hoffte, dass J. seine Übergriffe gesteht und sich reuig zeigt. «Das Leugnen und Abstreiten vor Gericht hat die Familie zusätzlich enttäuscht und tief getroffen.»
Immerhin sei eine ungewöhnlich lange Probezeit von fünf Jahren festgelegt worden – und die zusätzlich angeordnete Bewährungshilfe gebe zumindest Anlass zur Hoffnung, dass Hans J. nicht mehr übergriffig werde.
* Namen geändert
Ein Schlag ins Gesicht der Betroffenen. So kommentiert Xenia Schlegel von der Stiftung Kinderschutz Schweiz das Urteil gegen Hans J.
Der stand am Mittwoch vor dem Amtsgericht in Olten SO, weil er sich mehrfach an Kindern aus seiner Verwandtschaft vergangen hatte. Zu zwei Jahren Haftstrafe bedingt und einer Geldstrafe verurteilte ihn das Gericht. Schlegels Kommentar: «Andere, die Missbrauch feststellen und von dem Urteil wissen, sagen sich: Am Ende gibt es sowieso keine Strafe.» Ihr Fazit: «Das darf nicht sein!»
Die Stiftung Kinderschutz Schweiz fordert, dass es bei Kindesmissbrauch keine Verjährungsfristen geben darf. Ausserdem brauche es zwingend unbedingte Freiheitsstrafen. «Bei sexuellen Handlungen mit Kindern genügt eine Geldstrafe nicht – insbesondere, weil der Wert des Geldes für Kinder ein diffuser Begriff ist und der Täter ungehindert weitermachen kann», so Schlegel. Jüngste Zahlen zeigen, dass Tausende Kinder in der Schweiz Opfer von Missbrauch werden: Insgesamt nahmen die Fälle von Kindesmissbrauch gegenüber dem Vorjahr um zehn Prozent zu. Dabei bilden die Zahlen nur einen kleinen Ausschnitt des Geschehens ab: Gemäss Hochrechnungen im Rahmen der Optimus-Studie über Kindeswohlgefährdung wandten sich 2017 zwischen 30’000 und 50’000 Kinder wegen einer Gefährdung an eine spezialisierte Organisation. Den Studienautoren fiel der mit 15 Prozent relativ hohe Anteil von Fällen sexueller Gewalt auf.
Zwischen 4500 und 7500 Kinder wurden gemäss diesen Zahlen Opfer von sexuellen Übergriffen. Allein die Schweizer Kinderspitäler behandelten im vergangenen Jahr 271 Kinder, die Opfer von sexuellem Missbrauch geworden waren.
Bei der Überarbeitung des Strafrahmens für solche Delikte fordert Kinderschutz Schweiz eine Verschärfung der Strafen bei sexuellen Handlungen mit Kindern – zudem dürfe es keine Beschränkung des Schutzalters auf zwölf Jahre geben.
In seiner Botschaft sieht der Bundesrat bedingte Strafen bei leichten Fällen von Kindesmissbrauch vor. Als leichte Fälle taxiert er das «Verleiten zu sexuellen Handlungen» und «Einbeziehen in sexuelle Handlungen». Auch dies stösst bei Kinderschutz Schweiz auf vehementen Widerspruch: «Der Bundesrat», so Schlegel, «verkennt die zerstörerische Wirkung solcher Straftaten auf Kinder.»
Ein Schlag ins Gesicht der Betroffenen. So kommentiert Xenia Schlegel von der Stiftung Kinderschutz Schweiz das Urteil gegen Hans J.
Der stand am Mittwoch vor dem Amtsgericht in Olten SO, weil er sich mehrfach an Kindern aus seiner Verwandtschaft vergangen hatte. Zu zwei Jahren Haftstrafe bedingt und einer Geldstrafe verurteilte ihn das Gericht. Schlegels Kommentar: «Andere, die Missbrauch feststellen und von dem Urteil wissen, sagen sich: Am Ende gibt es sowieso keine Strafe.» Ihr Fazit: «Das darf nicht sein!»
Die Stiftung Kinderschutz Schweiz fordert, dass es bei Kindesmissbrauch keine Verjährungsfristen geben darf. Ausserdem brauche es zwingend unbedingte Freiheitsstrafen. «Bei sexuellen Handlungen mit Kindern genügt eine Geldstrafe nicht – insbesondere, weil der Wert des Geldes für Kinder ein diffuser Begriff ist und der Täter ungehindert weitermachen kann», so Schlegel. Jüngste Zahlen zeigen, dass Tausende Kinder in der Schweiz Opfer von Missbrauch werden: Insgesamt nahmen die Fälle von Kindesmissbrauch gegenüber dem Vorjahr um zehn Prozent zu. Dabei bilden die Zahlen nur einen kleinen Ausschnitt des Geschehens ab: Gemäss Hochrechnungen im Rahmen der Optimus-Studie über Kindeswohlgefährdung wandten sich 2017 zwischen 30’000 und 50’000 Kinder wegen einer Gefährdung an eine spezialisierte Organisation. Den Studienautoren fiel der mit 15 Prozent relativ hohe Anteil von Fällen sexueller Gewalt auf.
Zwischen 4500 und 7500 Kinder wurden gemäss diesen Zahlen Opfer von sexuellen Übergriffen. Allein die Schweizer Kinderspitäler behandelten im vergangenen Jahr 271 Kinder, die Opfer von sexuellem Missbrauch geworden waren.
Bei der Überarbeitung des Strafrahmens für solche Delikte fordert Kinderschutz Schweiz eine Verschärfung der Strafen bei sexuellen Handlungen mit Kindern – zudem dürfe es keine Beschränkung des Schutzalters auf zwölf Jahre geben.
In seiner Botschaft sieht der Bundesrat bedingte Strafen bei leichten Fällen von Kindesmissbrauch vor. Als leichte Fälle taxiert er das «Verleiten zu sexuellen Handlungen» und «Einbeziehen in sexuelle Handlungen». Auch dies stösst bei Kinderschutz Schweiz auf vehementen Widerspruch: «Der Bundesrat», so Schlegel, «verkennt die zerstörerische Wirkung solcher Straftaten auf Kinder.»