Den Plan hatte der Bundesrat vor einem Jahr angekündigt, im Rahmen eines Massnahmenpaketes gegen die Hochpreisinsel Schweiz. Nun will er ihn umsetzen.
Die Aufhebung der Industriezölle werde sich für Konsumentinnen und Konsumenten positiv auswirken, heisst es im Bericht zur Vernehmlassung. Diese profitierten von tieferen Preisen, soweit der Wettbewerb dazu führe, dass die tieferen Kosten weitergegeben würden.
Profitieren sollen aber auch Unternehmen, und zwar von günstigeren Vorleistungen sowie einer administrativen Entlastung. Stimmt das Parlament zu, sollen die Industriezölle per 1. Januar 2022 aufgehoben werden.
Heute erhebt die Schweiz Einfuhrzölle auf den meisten Industrieprodukten. Diese betragen im Durchschnitt 1,8 Prozent. Für einige Produkte - beispielsweise Bekleidung - sind die Zölle jedoch höher. Die durchschnittlichen Zölle betragen für Textilien 5,6 Prozent und für Bekleidung 4 Prozent.
Die Mindereinnahmen für den Bundeshaushalt hält der Bundesrat für verkraftbar. Die gesamten Einnahmen aus Zöllen liegen über einer Milliarde Franken. Die Industrieprodukte machen rund 40 Prozent aus, die restlichen Zolleinnahmen stammen von Agrarprodukten. Als Industrieprodukte gelten in der Schweiz alle Güter ausser Agrarprodukte und Fisch.
Im Jahr 2016 betrugen die Einnahmen aus Zöllen auf Industrieprodukten 486 Millionen Franken, im Jahr 2017 waren es 506 Millionen Franken. Die Zolleinnahmen auf Industrieprodukten machen rund 0,7 Prozent der Bundeseinnahmen aus.
Bezahlte Zölle gelten allerdings auch als Teil der Bemessungsgrundlage für Mehrwert- und Automobilsteuer. Deshalb kommen zu den rund 500 Millionen wegfallenden Zolleinnahmen zusätzliche Ausfälle dazu. Im Falle der Mehrwertsteuer rechnet der Bundesrat von einem jährlichen Einnahmenausfall von rund 40 Millionen Franken.
Der Bundesrat schreibt dazu im Vernehmlassungsbericht, die Zölle auf Industrieprodukte hätten ursprünglich eine Schutzwirkung für die einheimische Industrie gegenüber ausländischer Konkurrenz gehabt. Das primäre Ziel der Zölle sei somit ihre protektionistische und nicht ihre fiskalische Funktion.
Der protektionistische Aspekt spiele heute keine Rolle mehr, während die Zolleinnahmen für den Bundeshaushalt von einer gewissen Bedeutung seien. Allerdings sei der Verzicht auf Industriezölle im Rahmen von neuen Freihandelsabkommen jeweils weitgehend unbestritten.
Der Bundesrat geht auch davon aus, dass die Aufhebung der Industriezölle zu mehr Wirtschaftsaktivität und damit zu höheren Steuereinnahmen führt, die einen Teil der Ausfälle kompensieren. Unter dem Strich rechnet der Bundesrat mit Mindereinnahmen von rund 410 Millionen Franken.
Dass die Aufhebung der Industriezölle die Verhandlungsmasse bei neuen Freihandelsabkommen schmälert, ist aus Sicht des Bundesrates ebenfalls kein Problem. Die jüngsten Verhandlungen zeigten, dass Industriezölle keine entscheidende Verhandlungsmasse mehr darstellten, schreibt er.
Neben der Aufhebung der Industriezölle soll der komplexe Zolltarif für Industrieprodukte vereinfacht werden. Der Bundesrat will die achtstellige nationale Tarifnummern auf die international harmonisierten sechs Stellen reduzieren. Die letzten beiden Stellen sollen durch zwei Nullen ersetzt werden. Tarifnummern, die zum Beispiel für die Erhebung der Mineralölsteuer oder Automobilsteuer notwendig sind, bleiben achtstellig.
Die Vernehmlassung dauert bis zum 21. März.