Hilfe bei «Kindesentführung»
Jetzt wehrt sich Pirmin Schwander

Die Berner Justiz prüft, ob sich der Schwyzer SVP-Nationalrat Pirmin Schwander der Gehilfenschaft bei einer Kindesentführung schuldig gemacht hat. Jetzt wehrt sich der SVP-Nationalrat.
Publiziert: 01.09.2016 um 00:53 Uhr
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Aktualisiert: 11.09.2018 um 16:02 Uhr
Soll sich an einer Kindesentführung beteiligt haben: SVP-Nationalrat Pirmin Schwander.
Foto: Screenshot SRF

In der «SRF-Rundschau» nimmt SVP-Nationalrat Pirmin Schwander Stellung zum Vorwurf, sich an einer Kindesentführung beteiligt zu haben.

Im Oktober 2015 wollte eine Mutter ihre damals anderthalbjährige Tochter nicht wie vereinbart ins Heim zurückbringen. Stattdessen tauchte sie mit dem Kleinkind monatelang unter. Im Juni 2016 wurde sie in Frankreich aufgespürt, seither befindet sie sich in Untersuchungshaft.

Nun ist publik geworden, dass der Schwyzer SVP-Nationalrat Pirmin Schwander in den Fall verwickelt ist. Darüber berichtet haben am Mittwoch sowohl «Tages-Anzeiger» und «Bund» als auch die «Rundschau» von Fernsehen SRF.

Sarah C. wurde in Frankreich verhaftet.

Schwander ist bekannt als Kritiker der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (Kesb) – investiert laut eigenen Aussagen vier Stunden täglich in seinen Kampf . Der Frau aus Biel liess er offenbar «spontan» über deren Anwalt 7000 Franken zukommen, als sie auf der Flucht durch Südeuropa war. Allerdings so Schwander, unter der Bedingung, dass sich die Frau den Behörden stelle.

Schwander bestätigte den Sachverhalt. «Die Frau hat Hilfe gebraucht», sagte er in der «Rundschau». Kinder dürften den Eltern «nur im äussersten Notfall» weggenommen werden. Das zweite Kind sei der Mutter schon «vor der Geburt» weggenommen worden. Und: Die Kesb sei «arrogant».

Der erste Kontakt zur Mutter sei Ende Januar 2016 zustande gekommen - er hätte sich gern früher gekümmert. In ihrem Fall sei «alles schief gelaufen», alle Behörden hätten versagt.

Durch seine Unterstützung hat sich Nationalrat Schwander möglicherweise strafbar gemacht. Christoph Gnägi von der Kantonspolizei Bern bestätigte auf Anfrage der sda, dass die Staatsanwaltschaft ein Verfahren wegen Gehilfenschaft in dem Entführungsfall eröffnet hat.

Gegen wen konkret sich das Verfahren richtet, sagt die Polizei nicht - mit einer Ausnahme: «Die Einreichung eines Gesuchs um Aufhebung der parlamentarischen Immunität von Nationalrat Schwander wird geprüft.» Laut Gnägi handelt es sich um ein laufendes Verfahren. Es gelte nach wie vor die Unschuldsvermutung.

Pirmin Schwander ist seit langem ein scharfer Kritiker der Kinder- und Erwachsenenschutzbehörde. Im Kanton Schwyz ist eine Anti-Kesb-Initiative hängig. Zudem soll in Kürze eine nationale Initiative lanciert werden, die «mehr Schutz der Familie» fordert und das Tätigkeitsfeld der Kesb einschränken will. (sda/sac)

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