BLICK-Gerichtsreporter Viktor Dammann über Therapie-Verweigerer Portmann
«Wenn er nicht gebockt hätte, wäre er schon lange frei»

Er verbrachte mehr als sein halbes Leben im Gefängnis. Doch im Sommer 2018 wird der berüchtigte Schweizer Bankräuber Hugo Portmann (58) entlassen. Das Bezirksgericht Horgen hat entschieden, den Häftling nach Verbüssung seiner regulären Strafe nicht zu verwahren. Damit endet seine Zeit hinter Gittern am 16. Juli.
Publiziert: 04.04.2018 um 07:57 Uhr
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Aktualisiert: 08.10.2018 um 22:14 Uhr
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Ankunft mit dem Gefangenenwagen.
Foto: Philippe Rossier

Der Schweizer Portmann (58) hat Banken überfallen, Geisel genommen und ist mehrmals aus dem Knast ausgebrochen. Dafür hat er Knast mit Verwahrung kassiert, doch bald könnte der Bankräuber frei kommen. Denn: Laut einem Basler Psychiater liegt bei Portmann «keine psychische Störung von Krankheitswert vor, die sich mit seinen Delikten in Verbindung bringen lässt».

Das bedeutet seine Karte in die Freiheit. Laut einem neuen Bundesgerichtsurteil dürfen in der Schweiz nur noch Personen verwahrt werden, die an einer schweren psychischen Erkrankung leiden, die in einem Zusammenhang mit dem Delikt steht. 

Nun hat Portmann einen Antrag auf bedingte Haftentlassung gestellt. Denn am 17. Juli 2018 hat er seine reguläre Strafe abgesessen. Danach würde die Verwahrung greifen. Das Bezirkgericht Horgen entscheid: Portmann ist ab dem 16. Juli ein freier Mann.

Mit diesem Foto fahndete die Polizei 1999 nach dem damals 39-Jährigen, nachdem er aus der Strafanstalt Realta in Cazis GR entwichen war.
Foto: HAND OUT

Für zwei Banküberfälle im Jahr 1983 hatte Portmann 12 Jahre Knast kassiert. Für einen während eines Hafturlaubs begangenen dritten Banküberfall im Jahr 1988, gabs weitere 9 Jahre sowie die Verwahrung.

Auf seiner Flucht nach einem Gefängnisausbruch 1999 schoss Portmann auf einen Polizisten, was ihm zusätzliche 5 Jahre sowie die zweite Verwahrung einbrachte. Er habe den Polizisten nicht treffen, sondern nur psychologisch kampfunfähig machen wollen, erklärte er später vor Gericht. (jmh)

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