US Air Force am WEF
Luftkampf über Davos

Wegen des WEF erwarten die Verantwortlichen des Flughafens Zürich zusätzlich 1000 Flugbewegungen. Die Luftraumsperrung über Davos wird rigoros durchgesetzt.
Publiziert: 14.01.2018 um 20:34 Uhr
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Aktualisiert: 12.09.2018 um 13:35 Uhr
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Die C40 der US-Air-Force flog am Samstag von Zürich heim in die USA.
Foto: Siggi Bucher
Cyrill Pinto

Gestern um 14.30 Uhr hob die Maschine der Delegation aus dem Weissen Haus wieder ab. Die C40 der US-Luftwaffe flog von Zürich in Richtung Washington – am Donnerstag hatte sie eine erste Gruppe von Mitarbeitern des US-Präsidenten in die Schweiz gebracht. Weitere werden folgen: Mit 1000 zusätzlichen Flugbewegungen rechnen die Verantwortlichen in den kommenden Wochen: «Ein Besuch des US-Präsidenten macht das WEF nochmals aufwendiger», sagt Philipp Bircher vom Flughafen Zürich.

Nicht eingerechnet ist eine Armada von Helikoptern der US-Delegation. Deren Angehörige sollen Trump von Zürich nach Davos GR begleiten und für seinen Schutz sorgen. Die Amerikaner bestehen auf der Kontrolle des Luftraums rund um ihren Präsidenten.

50 Kilometer Luftraum gesperrt

Laut Luftwaffensprecher Jürg Nussbaum ist die Schweiz beim Besuch eines US-Präsidenten für die Luftraumüberwachung im eigenen Hoheitsgebiet zuständig – auch für die US-Helikopter. Operationsbasis dafür ist das Air Operation Center in Dübendorf ZH. Die Zusammenarbeit mit den US-Behörden gestalte sich «sehr lösungsorientiert», wie Nussbaum diplomatisch formuliert.

Weniger diplomatisch geht man während des WEF bei Verletzungen des Luftraums über Davos vor: In einem Umkreis von 50 Kilometern ist er gesperrt. Um das Verbot durchzusetzen, sind permanent Flugzeuge der Luftwaffe im Einsatz. «Im Fall einer Luftraumverletzung wird das fehlbare Flugzeug identifiziert und aus der Sperrzone geführt. Danach wird ein Report der Bundesanwaltschaft zugestellt – sie ist für die strafrechtliche Erledigung der Luftraumverletzung zuständig», so Nussbaum.

Gebüsste Journalisten

Erfahrungsgemäss kommt es dennoch häufig zu Luftraumverletzungen, wie Zahlen des Bundesamts für Zivilluftfahrt (Bazl) zeigen: 2017 drang ein Flugzeug in die Sperrzone über Davos ein, 2016 wurden zwei Luftraumverstösse verzeichnet, 2015 hielten sich Journalisten nicht an das Drohnenverbot.

Wie die Staatsanwaltschaft Graubünden auf Anfrage mitteilt, erging nach einem Verfahren gegen die Medienleute ein Strafbefehl wegen Widerhandlung gegen das Luftfahrtgesetz. Sie wurden zu einer bedingten Geldstrafe und einer Busse von 200 Franken verurteilt.

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